Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss in Limburgerhof - auch wenig kann Zuviel sein
(ots) - Am Samstagmorgen, 29.02.2020, gegen 10:30 Uhr, stieß ein
78-jähriger Pkw-Fahrer beim Ausparken auf dem Parkplatz eines Discounters gegen
ein dort geparktes Fahrzeug. Der Mann kam seinen Pflichten, seine Personalien
dem geschädigten Fahrzeugführer zu übermitteln, nicht nach und verließ die
Unfallörtlichkeit. Die alarmierte Polizeistreife konnte den Fahrer jedoch unweit
des Unfallorts feststellen und zum Parkplatz zurück lotsen. Bei der
anschließenden Unfallaufnahme stellten die Beamten Atemalkoholgeruch bei dem
Unfallverursacher fest - ein Schnelltest ergab 0,36 Promille: wenig, aber
Zuviel. Aufgrund der Alkoholisierung sowie des Fremdschadens in Höhe von ca.
1600EUR wurde durch einen Bereitschaftsstaatsanwalt nicht nur eine Blutprobe
beim nunmehr Beschuldigten angeordnet, sein Führerschein wurde zudem
beschlagnahmt. Den Pkw-Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten
Entfernens vom Unfallort in Verbindung mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs.
Es droht eine Geldstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.
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Datum: 01.03.2020 - 12:42 Uhr
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