ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Alkohol am Steuer in der Probezeit - Langenfeld / Kreis Mettmann - 2003009

ID: 2314219

(ots) - Am nächtlichen Sonntagmorgen des 01.03.2020, gegen 00.35 Uhr,
stoppte die Langenfelder Polizei einen schwarzen PKW Mercedes A180 auf der
Düsseldorfer Straße in Langenfeld, weil den Beamten zuvor erkennbare
Schlangenlinien in der Fahrweise des Mercedes aufgefallen waren. Bei der
Kontrolle des Mercedes-Fahrers aus Langenfeld stellten die Beamten Alkoholgeruch
in der Atemluft des Mannes fest. Ein deshalb durchgeführter Alkoholtest ergab
einen Wert von mehr als 0,3 Promille (0,18 mg/l). Nicht viel, würde vielleicht
so mancher Uneingeweihte sagen, jedoch ein festgestellter Alkoholwert über 0,3
Promille und parallel dazu festgestellte Ausfallerscheinungen in der Fahrweise
des Angetrunkenen, führen in der Regel immer sofort zur Einleitung eines
Strafverfahrens. Für den kontrollierten Fahrzeugführer in diesem Fall hätte aber
sogar ohne Ausfallerscheinungen schon die 0,0-Promille-Grenze gegolten, denn bei
dem alkoholisierten jungen Mann handelte es sich um einen 18-jährigen
Fahranfänger in der Probezeit.

Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, die ärztliche Entnahme einer Blutprobe
angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein konnte die Langenfelder Polizei
noch nicht sofort sicherstellen, da der Beschuldigte das Dokument nicht
mitführte. Ihm wurde deshalb aber besonders eindringlich jedes weitere Führen
von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt. In Sachen Führerschein
gilt hier aber auch wieder einmal der Volksmund: "Aufgeschoben ist nicht
aufgehoben!".

Hinweis an die Medien:

Unabhängig von der in diesem Fall festgestellten Alkoholisierung mit
Ausfallerscheinungen und dessen besonderer Strafbarkeit, weist die Polizei in
diesem Zusammenhang auch kreisweit noch einmal allgemein alle jungen
Fahrzeugführer ausdrücklich auf die 0,0-Promille-Grenze hin, welche für
Fahranfänger in der Probezeit und jeden jungen Fahrer unter 21 Jahren gilt. Wer




als solch ein junger Fahrer bei Trunkenheitsfahrten (auch ohne Unfall oder
allgemeine Ausfallerscheinungen) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe
von 200,- bis 1.500,- Euro rechnen. Hinzu kommen mindestens zwei Punkte im
Flensburger Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern, die sich noch in der
Probezeit befinden, verlängert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre
und es wird ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet. Dann
gilt die Null-Promille-Regel auch wieder erneut weitere zwei Jahre. Außerdem
gelten natürlich auch für junge Fahrerinnen und Fahrer alle weiteren allgemeinen
Promillegrenzen, die ein Fahrverbot und Geldbuße ab 0,5 Promille sowie
Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter
Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille) vorsehen.

In § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) Absatz 1 heißt es: Ordnungswidrig handelt,
wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als
Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich
nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks
steht.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_me

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/4535674
OTS: Polizei Mettmann

Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Havixbeck, Willi-Richter-Platz / Geparkter Audi beschädigt  Rheine, illegales Autorennen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.03.2020 - 16:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2314219
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ME
Stadt:

Mettmann



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Alkohol am Steuer in der Probezeit - Langenfeld / Kreis Mettmann - 2003009"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizei Mettmann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

PKW-Brand an der Autobahnabfahrt - Ratingen - 2007148 ...

Am späten Montagabend des 27.07.2020, gegen 23.40 Uhr, wurden Feuerwehr und Polizei in Ratingen zu einem Fahrzeugbrand an der Broichhofstraße in West, nahe der Autobahnabfahrt (BAB) A52 gerufen. Ein 30-jähriger Mann aus Düsseldorf hatte mit seine ...

Einbrüche aus dem Kreisgebiet - Kreis Mettmann - 2007147 ...

Folgende Einbrüche wurden in der Zeit vom 25.07. bis 27.07.2020 entdeckt und angezeigt. Betroffen waren die nachfolgenden Städte: --- Velbert --- In der Zeit von Samstagmorgen, 25.07.2020, bis Sonntagabend, 26.07.2020, drangen bisher unbekannt ...

Alle Meldungen von Polizei Mettmann