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Anruf durch falsches Inkassobüro - Verhaltenstipps der Polizei

ID: 2314483

(ots) - Eine 53-Jährige erhielt am Montagnachmittag
einen Anruf eines vermeintlichen Inkassobüros. Für die Teilnahme an einem
Gewinnspiel im Jahr 2017 wurde ein Zahlung von 5400 Euro per Überweisung
verlangt. Die Angerufene kam dieser unberechtigten Forderung nicht nach. Sie
verständigte richtigerweise die Polizei. Eine Anzeige wegen versuchtem Betrug
wurde aufgenommen.

Bei Anrufen dieser Art rät Ihnen die Polizei:
- Lassen Sie sich durch unberechtigte Mahnungen oder Drohungen durch
ein Inkassobüro nicht aus der Ruhe bringen.
- Verständigen Sie die Polizei, wenn Forderungen für eine angebliche
Gewinnspielteilnahme gefordert werden.
- Gehen Sie auf solche Forderungen nicht ein und machen Sie keinerlei
Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
Kreditkartennummern oder Ähnliches.

Diese und weitere Verhaltenshinweise erhalten Sie online unter dem Link:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/. (as)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621/781503
E-Mail: presse.lpigth(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126721/4536080
OTS: Landespolizeiinspektion Gotha

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 03.03.2020 - 10:27 Uhr
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