Kirrweiler - Lügen haben kurze Beine
(ots) - Ein 26-jähriger Autofahrer aus Kirrweiler wurde in einer
Verkehrskontrolle aufgefordert, seine Fahrerlaubnis vorzuzeigen. Weil er diese
angeblich verloren hatte, sollte er bei seiner zuständigen Führerscheinstelle
eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Da er der vorgegebenen Vorzeigefrist nicht
nachkam, konnte im Nachhinein bei der zuständigen Behörde in Baden-Württemberg
ermittelt werden, dass der Mann keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Nun muss er
sich wegen einer Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die
35-jährige Fahrzeughalterin, die die Inbetriebnahme ihres Fahrzeugs durch den
26-Jährigen zuließ, hat sich ebenso strafbar gemacht.
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Datum: 03.03.2020 - 11:37 Uhr
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