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59-Jährige muss wegen Betrugs 40 Tage in Haft

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(ots) - Am Mittwochmorgen wurde am Hauptbahnhof Koblenz von der
Fahndungsgruppe der Bundespolizei eine 59-jährige Frau kontrolliert.

Bei der Personalienüberprüfung wurde ein offener Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Koblenz festgestellt. Das Amtsgericht Andernach hatte sie im
September 2019 wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von 40 Tagen, abwendbar durch
die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro, verurteilt.

Die geforderte Geldstrafe konnte die Frau nicht bezahlen, so dass sie nun für
die nächsten 40 Tage in der JVA Koblenz "sitzt".

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0176 - 78103841
E-Mail: bpoli.trier.presse(at)polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70138/4538815
OTS: Bundespolizeiinspektion Trier

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Datum: 05.03.2020 - 14:33 Uhr
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