200306-1: Keine Gebühren für Fehlalarme - Rhein-Erft-Kreis
(ots) - Die Polizei weist darauf hin, dass bereits seit 2016
keine Gebühren für Fehlalarme mehr erhoben werden.
Aufgrund der zuletzt erhöhten Nachfrage seitens gewerblicher Betriebe macht die
Polizei im Rhein-Erft-Kreis darauf aufmerksam, dass bei Fehlalarmen jeglicher
Art, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich, keine Kosten anfallen.
Mit Wirkung vom 16. Juli 2016 wurde die bisherige Erhebung von Gebühren durch
das Innenministerium NRW abgeschafft. Die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
appelliert, im Verdachtsfall einer Straftat nicht zu zögern und umgehend die
Polizei zu rufen. Es ist dringend davon abzuraten, zunächst eigenständig der
Alarmauslösung nachzugehen. Dies hat zur Folge, dass wertvolle Zeit verloren
geht und gegebenenfalls eine Täterin/ein Täter die Tat vollenden und flüchten
kann. (nh)
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Datum: 06.03.2020 - 10:00 Uhr
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