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Eine Person, zwei Haftbefehle - Bundespolizei nimmt Gesuchten fest

ID: 2317821

(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle
verschiedener Flüge wurden am Samstag durch die Bundespolizei zwei Personen
festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.

Ein 50-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle aus Dubai festgestellt, weil die
Staatsanwaltschaft Köln den Mann zur Festnahme wegen Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz ausgeschrieben hatte. Das Amtsgericht Köln hatte den
Deutschen bereits im März 2019 wegen unerlaubten Besitz von Amphetaminen zu
einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen und im Oktober 2019 wegen unerlaubten
Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen
verurteilt. Der in Frechen lebende Mann hatte sich der Strafvollstreckung
entzogen und wurde deshalb zur Fahndung ausgeschrieben. Er konnte die Strafen
nicht abwenden, da er die Geldstrafen in Höhe von 2.631,58 Euro und 1.350,- Euro
nicht aufbringen konnte. Somit wurde er in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Des Weiteren wurde ein 42-Jähriger im Rahmen der Ausreisekontrolle nach Trabzon
kontrolliert. Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt hatte den türkischen
Staatsangehörigen im August 2018 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Der Mann hatte sich jedoch nicht
der ergangenen Strafantrittsladung gestellt und wurde deshalb von der
Staatsanwaltschaft Mönchengladbach zur Festnahme ausgeschrieben. Die Geldstrafe
in Höhe von 2.082,- Euro konnte der in Mönchengladbach lebende Mann jedoch bei
der Bundespolizei begleichen und somit seine Reise in die Türkei fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
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40404 Düsseldorf

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Datum: 09.03.2020 - 08:34 Uhr
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