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Landtag beschließt neues Sicherheits- und Ordnungsgesetz/ Innenminister Caffier: Ein Gesetz für mehr Sicherheit in unserem Land

ID: 2319755

(ots) - Innenminister Lorenz Caffier hat den heutigen Beschluss des
Landtages M-V zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG
M-V) ausdrücklich begrüßt: "Es ist die Antwort auf das digitale Zeitalter und
bringt mehr Sicherheit für Mecklenburg-Vorpommern. Polizei und Ordnungsbehörden
erhalten die in der heutigen Zeit dringend notwendigen Möglichkeiten zur
Gefahrenabwehr, um in weiteren Bereichen präventiv handeln können, in denen es
ihnen bisher nicht möglich war. Damit kann die Polizei noch effektiver
Straftaten bekämpfen und so z. B. Rechtsgüter wie Leib, Leben und Freiheit der
Bürgerinnen und Bürger in unserem Land noch besser schützen."

Mit der Neufassung des SOG M-V sind zum einen die notwendigen Anpassungen
aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung und die zwingend gebotene Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/680 im SOG M-V vorgenommen worden. Darüber hinaus wurde die
aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungsgemäßen
Ausgestaltung eingriffsintensiver Befugnisse berücksichtigt. Neben
klarstellenden Regelungen sind auch zusätzliche Befugnisse aufgenommen worden,
damit Ordnungsbehörden und Polizei mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage
und den Stand der technischen Entwicklung weiterhin Gefahren effektiv abwehren
können.

Mit der Novelle des SOG M-V wird den in unserem Land eingesetzten
Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung eine Eilzuständigkeit eingeräumt. Es ist
ihnen damit möglich, auf Grundlage des SOG M-V in unserem Land gefahrenabwehrend
tätig zu werden. Innenminister Lorenz Caffier: "Die Bürgerinnen und Bürger
dürfen erwarten, dass der Staat zu jederzeit handlungsfähig ist und dabei nicht
von unnötigen Kompetenzgrenzen behindert wird."

Weiterhin wird im SOG M-V eine klarstellende Regelung zum finalen
Rettungsschuss, die bereits in vielen Bundesländern besteht, aufgenommen. Obwohl




die gegenwärtigen Regelungen im SOG M-V formal bereits den finalen
Rettungsschuss zulassen, ist es notwendig, den handelnden Polizistinnen und
Polizisten eine rechtssichere Formulierung an die Hand zu geben, damit sie
beispielsweise bei Amoklagen oder terroristischen Ereignissen fehlerfrei und
schnell handeln können.

Zudem wird die Videoüberwachung in den für die Durchführung der Gewahrsamnahme
genutzten polizeilichen Räumen geregelt. Damit wird auch einer Forderung von
AMNESTY INTERNATIONAL sowie der Rechtsprechung des BGH im Fall "Ouri Jalloh"
Rechnung getragen. Die Einführung einer solchen Videoüberwachung ist sowohl zum
Schutz der in Gewahrsam genommenen Personen, beispielsweise vor Suizid oder
gesundheitlichem Notfall, als auch der an der Gewahrsamnahme beteiligten anderen
Personen - wie vor allem Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten - notwendig.

Auch eine klarstellende Formulierung für den Einsatz von Drohnen sowie der
Fertigung von Übersichtsaufnahmen/-aufzeichnungen soll im neuen Gesetz Einzug
finden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten zum Einsatz von Drohnen, etwa bei der
Suche nach vermissten oder sonst polizeilich relevanten Personen, Sachen oder
gefährlichen Tieren.

Auf Vorschlag des Städte- und Gemeindetages M-V und der Gewerkschaft der Polizei
M-V wurde ein Festhalterecht für Ordnungsbehörden im Rahmen von
Identitätsfeststellungen neu im SOG M-V formuliert. Bisher stand ein solches
Recht nur der Polizei zu. Nunmehr dürfen auch Vollzugsbeamtinnen und
Vollzugsbeamte der Ordnungsbehörden die von einer Identitätsfeststellung
betroffene Person - bis zum Eintreffen der Polizei - festhalten, wenn die
Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten
festgestellt werden kann. Auch andere Länder verfügen bereits über
ordnungsbehördliche Festhalterechte zur Identitätsfeststellung.

Die Polizei soll außerdem zur Datenübermittlung zum Zwecke einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung z. B. von Securitypersonal bei Großveranstaltungen
ermächtigt werden. Die Bestimmung erlaubt der Polizei die Datenübermittlung an
öffentliche oder nichtöffentliche Stellen im Zusammenhang mit der Durchführung
sogenannter "Akkreditierungsverfahren" bei Veranstaltungen, bei denen eine
besondere Gefahr entstehen kann. In der Praxis kann es insbesondere bei
Großveranstaltungen, wie Fußballspielen oder anderen Veranstaltungen, die im
besonderen Fokus der Öffentlichkeit stehen, notwendig sein, dass der
Veranstalter einzusetzendes Sicherheitspersonal auf seine Zuverlässigkeit
überprüfen muss, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Hierzu
ist er auf die bei der Polizei gegebenenfalls vorhandenen Erkenntnisse
angewiesen.

Weiterhin wird der Katalog der Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des
Sicherheits- und Ordnungsgesetzes um Terrorismusfinanzierung, Bildung
terroristischer Vereinigungen, kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer und
jugendpornographischer Schriften, besonders schwerer Fall der Computersabotage
sowie Einschleusen von Ausländern und Geldwäsche ergänzt.

"Die RAF griff früher zum Telefon, der Terrorist von heute nutzt WhatsApp und
Co", so Innenminister Lorenz Caffier. "Diesem geänderten Nutzungsverhalten muss
das Gefahrenabwehrrecht Rechnung tragen. Früher musste sich ein potentieller
Bombenbauer die Bombeneinzelteile im Baumarkt zusammenkaufen und konnte dabei
observiert werden. Heute sind solche Einkäufe über das Internet möglich.
Deswegen muss die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch auf
den PC oder das Smartphone von verdächtigen Personen zugreifen können."

Wie es schon in anderen Bundesländern möglich ist, soll auch die Polizei in
Mecklenburg-Vorpommern die Aufnahme einer Rechtsgrundlage zur
Online-Durchsuchung sowie zur sogenannten Quellen-TKÜ erhalten, um unter engen
Voraussetzungen in begründeten Einzelfällen - etwa zur Abwehr terroristischer
Gefahren - Daten erheben zu können.

Die Online-Durchsuchung unterliegt der vollständigen richterlichen Überwachung.
Mit der Online-Durchsuchung werden - bei Bedarf auch über einen längeren
Zeitraum - das Nutzungsverhalten der Zielperson überwacht und der Zugriff auf
gespeicherte Inhalte zum Beispiel auf PCs oder Tablets ermöglicht. So können
terroristische Strukturen aufgedeckt und Anschläge verhindert werden. Aber auch
bei rechtsextremistischen Netzwerken kann die Online-Durchsuchung unter
Umständen nutzen.

Die Quellen-TKÜ ist eine besondere Form der Telekommunikationsüberwachung. Es
werden keine Informationen erlangt, die nicht auch durch eine "konventionelle"
TKÜ erlangt würden. Der Begriff bezeichnet lediglich das Überwachen von
Telefongesprächen, die nicht über klassische Telefonverbindungen (Festnetz bzw.
Mobilfunk), sondern über das Internet geführt werden. Die Quellen-TKÜ unterliegt
den gleichen Rahmenbedingungen wie die bereits mögliche
Telekommunikationsüberwachung. Auch diese Maßnahme steht unter einem
Richtervorbehalt. "Wer die Quellen-TKÜ ablehnt, muss die Frage beantworten, wie
wir die Kommunikation von Terroristen und Extremisten sonst überwachen sollen.
Ich kann es jedenfalls niemanden erklären, dass wir klassische Telefongespräche
abhören können, aber bei Whatsapp-Nachrichten wegen der Verschlüsselung die
Hände in den Schoß legen sollen. Das kann ich nicht verantworten. Ich kann den
besorgten Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass es sich bei der
Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ nicht um alltägliche polizeiliche
Maßnahmen handelt. Schon angesichts der engen Voraussetzungen werden diese nur
in besonderen Fällen zur Anwendung gelangen. Lassen Sie sich nicht einreden,
dass Mecklenburg-Vorpommern durch das neue Gesetz zum "Überwachungsstaat" wird",
so Caffier.

Begleitet werden die neuen Eingriffsbefugnisse von zahlreichen Vorschriften zum
Schutz der personenbezogenen Daten etwa aus dem Bereich der Privatsphäre und
solcher von bestimmten Berufsgruppen. Bestehende Berichtspflichten gegenüber dem
Landtag und die Unterrichtung der Öffentlichkeit werden ausgeweitet. Zudem
obliegt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die Aufsicht über die
Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/4543913
OTS: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Original-Content von: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 11.03.2020 - 12:14 Uhr
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