Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den "Flügel" als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein
(ots) - "Der Flügel" ist eine Teilorganisation der AfD, die das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zunächst als Verdachtsfall im Bereich
rechtsextremistischer Bestrebungen eingestuft hatte. Heute erklärte das
Bundesamt für Verfassungsschutz, dass es nunmehr den "Flügel" als gesichert
rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung einstuft.
"Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern schließt sich der Bewertung des BfV
an und wird sich im Rahmen der landesspezifischen gesetzlichen Vorschriften im
Verfassungsschutzverbund an der Beobachtung des "Flügel" beteiligen", sagte
Minister Lorenz Caffier. "Weitere Maßnahmen, wie etwa dienstrechtliche
Konsequenzen bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, die dem "Flügel"
angehören, werden wir konsequent betreiben. Wer sich im "Flügel" engagiert, hat
im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Wir werden auch alles daran setzen,
denjenigen, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, diese zu
entziehen. Auch hier gilt: Keine Waffen in die Hand von Extremisten. Die
Positionen des "Flügels" sind mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Wir sehen
nicht tatenlos denjenigen zu, die als geistige Brandstifter unterwegs sind."
Innenminister Lorenz Caffier unterrichtet heute noch die Parlamentarische
Kontrollkommission des Landtages.
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Datum: 12.03.2020 - 12:31 Uhr
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