Edenkoben - Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall richtig?
(ots) - In der Luitpoldstraße kam es gestern Mittag (11.03.2020)
zwischen 14.20 Uhr und 15 Uhr zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein geparkter
Honda am linken vorderen Radkasten beschädigt wurde. Vom Unfallverursacher fehlt
bislang jede Spur. Derzeit laufen die polizeilichen Ermittlungen wegen
Unfallflucht. Zu einer weiteren Verkehrsunfallflucht kam es gestern Morgen
(11.03.2020) zwischen 8 Uhr und 11 Uhr in der Schillerstraße. Eine 22-jähriger
Autofahrerin kam am Mittag an ihr Fahrzeug und bemerkte hinter dem
Scheibenwischer einen Zettel, auf dem eine Handynummer eines Unfallverursachers
notiert war. Er war am Morgen gegen das Fahrzeug der Frau gefahren und dabei die
Fahrzeugfront beschädigt. Aber Vorsicht! Ein Zettel oder die Visitenkarte am
Scheibenwischer entlasten den Unfallverursacher nicht vom Vorwurf der
Unfallflucht! Wer nicht auf den Geschädigten wartet oder die Polizei ruft,
begeht grundsätzlich eine Straftat. Die Rechtsprechung sieht eine Wartezeit von
mindestens 30 Minuten als erforderlich an. Neben Geldstrafen, Punkten und
Führerscheinentzug kann der Unfallverursacher auf den Unfallkosten sitzen
bleiben, denn in den meisten Fällen holt sich seine Haftpflichtversicherung das
Geld zurück. Außerdem muss der Flüchtige für seinen Schaden selbst aufkommen,
weil die Kasko-Versicherung meistens die Leistungen streicht. Grundsätzlich
sollte nach jedem Verkehrsunfall die Polizei noch vom Unfallort aus informiert
werden!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Edenkoben
Michael Baron
Telefon: 06323 955 120
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Datum: 12.03.2020 - 12:59 Uhr
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