Mechtersheim - Sicherstellung PKW nach Fahren ohne Fahrerlaubnis (28/1742)
(ots) - Nachdem ein Verkehrsteilnehmer am 07.03.2020 alkoholisiert ein Auto gefahren hatte und in der Folge der Führerschein einbehalten wurde, konnte dieser am 13.03.2020 mit dem PKW fahrend durch Polizeibeamten erkannt werden. Jedoch ist es dem Verkehrsteilnehmer momentan untersagt ein Kraftfahrzeug zu führen.
Nachdem der Fahrer vor der polizeilichen Kontrolle zu Fuß flüchtete, hinterließ er das Auto vor Ort. Ein Verfahren wurde trotz allem eingeleitet. Hinzu kommt, dass aufgrund der beiden Taten das Auto sichergestellt wurde, um weitere Fahrten durch den Geflüchteten zu verhindern. Dem PKW droht nun die Verwertung.
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Datum: 14.03.2020 - 12:30 Uhr
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