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Medieninformation der PI Weimar vom 22.03.2020

ID: 2325794

(ots) - Verstoß gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Weimar Am Abend des 20.03.2020 kam es gegen 21:00 Uhr am Bauhausmuseum in Weimar zu einer Ansammlung von 7 Personen. Diese trafen sich um Musik zu hören und Alkohol zu konsumieren, was aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Weimar bzgl. der Corona-Problematik die Polizei auf den Plan rief. Auf diese Tatsache angesprochen, zeigte sich ein Teil der Gruppe einsichtig. Der andere Teil, bestehend aus vier männlichen 16 - 34-Jährigen, zeigte hingegen wenig Verständnis. Trotzdem kamen alle Personen der Anweisung der Polizei nach und lösten die Ansammlung auf. Wenig später, gegen 23:00Uhr, kam es auf dem Hermann-Brill-Platz in Weimar zu einer erneuten Ansammlung von 8 Personen. Vor Ort bot sich der Polizei ein ähnliches Bild wie zuvor am Bauhausmuseum. In der Gruppe waren auch die vier o.g. männlichen Personen. Diese erhielten Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und einen Platzverweis. Die Anderen zeigten sich einsichtig und folgten den Aufforderungen der Polizei.

Fahren ohne Fahrerlaubnis Am frühen Nachmittag des 21.03.2020 führte die Polizei Weimar in der Stangenallee in Nohra eine Verkehrskontrolle mit einem 67-jährigen PKW-Fahrer durch. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass Diesem die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er erhielt eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Versuchte gefährliche Körperverletzung Am Abend des 21.03.2020 feierte ein 50-jähriger Mann aus der Eduard-Rosenthal-Straße in Weimar seinen Geburtstag. Einziger Gast war ein 53-Jähriger, der mit dem Jubilar gemeinsam Alkohol konsumierte. Im Verlauf des Abends kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den Beiden. Der 50-Jährige forderte seinen Gast auf, die Wohnung zu verlassen und bekräftigte seine Aufforderung damit, dass er mit einen Zimmermannshammer indessen Richtung schlug. Dabei konnte der Angegriffene ausweichen und flüchtete aus der Wohnung. Der Angreifer muss sich nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verantworten.





Michael Nioduschewski Polizeikommissar

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Datum: 22.03.2020 - 07:31 Uhr
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