Erneuter Hinweis zu Bürgeranfragen anlässlich der vorübergehenden Grenzkontrollen an der Binnengrenze
(ots) - Nach wie vor erreichen die Bundespolizei in Baden-Württemberg zahlreiche Bürgeranfragen, welche die triftigen Reisegründe für Ein- und Ausreisen über die derzeit geöffneten Grenzübergänge betreffen:
"Ich muss mein Pferd versorgen! Ich habe einen Arzttermin! Ich will meinen Partner besuchen! Ich muss mein Kind betreuen! Kann ich nach Deutschland reisen?"
Antworten zu diesen und anderen häufig gestellten Fragen wurden auf der Homepage der Bundespolizei jetzt noch einmal aktualisiert: https://www.bundespolizei.de/W eb/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html . Bitte informieren Sie sich hier zu Ihren Fragen!
Grundsätzlich gilt, dass entbehrliche Reisebewegungen zwingend zu unterlassen sind. Unser Appell richtet sich daher an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte unternehmen Sie lediglich absolut notwendige Reisen. Jeder Einzelne muss verantwortungsvoll mit der derzeitigen Lage umgehen, um die weitere Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus zu gewährleisten.
Zudem veröffentlicht die Bundespolizei in Baden-Württemberg tagesaktuelle Informationen auf Ihrem Twitterkanal: https://twitter.com/bpol_bw
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein Katharina Keßler Telefon: 07628 8059-104 E-Mail: pressestelle.weil(at)polizei.bund.de http://www.polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116094/4554312 OTS: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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Datum: 23.03.2020 - 11:33 Uhr
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