Einsätze in Zeiten von Corona
(ots) - Seit dem 23.03.2020, 00:00 Uhr ist sie in Kraft - die Coronaschutzverordnung. Darin enthalten sind weitreichende Verbote verbunden mit Strafandrohungen bei Nichtbeachtung zur Eindämmung der Infektionsrate.
Seit Inkrafttreten der Verordnung registrierte die Polizei des Kreises Düren 15 Einsätze im Zusammenhang mit der Pandemie. Diese reichen von Mitteilungen, dass mehr als zwei Personen gemeinsam im Freien unterwegs sind bis zu Streitigkeiten in einem Supermarkt, weil ein Kunde zur Einhaltung des gebotenen Abstands zu anderen Menschen keinen Einkaufswagen benutzen wollte.
In den meisten Fällen von Hinweisen zu größeren als den erlaubten Ansammlungen von Personen hatten die Beamten bei Eintreffen keine Feststellungen mehr. In einem Fall handelte es sich bei einer dreiköpfigen Gruppe um eine Familie, deren gemeinsamer Aufenthalt im Freien damit nicht verboten war. Ein Teil der Hinweise wurde an die Ordnungsbehörden der jeweiligen Städte und Gemeinden weitergeleitet. Anzumerken ist, dass sich die meisten Hinweise auf zu große Ansammlungen von Menschen sich auf Jugendliche und/oder junge Erwachsene bezogen. Auch für diese Gruppe gilt:
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Datum: 25.03.2020 - 13:39 Uhr
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