Unerlaubte Filmaufnahme während einer Kontrolle
(ots) - SI / Bielefeld / Mitte - Zwei Polizeibeamte einer Zivilstreife erstatteten am Mittwoch, den 25.03.2020, Anzeige gegen einen Bielefelder, weil er sie filmte, als sie einen Drogenkonsumenten an der Stresemannstraße kontrollierten. Die Beamten führten im Rahmen eines Einsatzes zur Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität Kontrollen am Kesselbrink durch. Gegen 16:00 Uhr fielen ihnen drei Personen auf, die eng beieinander saßen und augenscheinlich etwas austauschten. Bei der Durchsuchung der Männer, fanden die Beamten bei einem 24-jährigen Bielefelder eine Tüte, die offensichtlich mit Marihuana gefüllt war. Er erhielt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Alle drei erhielten einen Platzverweis, auch mit dem Hinweis auf das bestehende Infektionsschutzgesetz. Während der Kontrolle bemerkten die Beamten in Zivil, dass sie von einer Bankfiliale aus gefilmt wurden. Ein Mann hielt die Handykamera auf sie gerichtet, während das Blitzlicht auf der Rückseite des Gerätes permanent leuchtete. Sie stellten den Mann zur Rede. Zunächst stritt der 28-jährige Bielefelder die Tat ab. Dann zeigte er den Beamten das Video in einer Messenger Anwendung. Darüber hatte er den Film bereits veröffentlicht. Während des Gesprächs gelang es dem Bielefelder, das Video aus dem Messengerdienst zu löschen. Die Beamten beschlagnahmten daraufhin das Smartphone. Bei einer Personenüberprüfung stellten die Polizisten fest, dass gegen den Bielefelder zwei Haftbefehle ausstanden, weil er sich wegen Drogendelikten verantworten muss. Darüber hinaus hatte er eine hohe Summe Bargeld bei sich. Weil er nach eigenen Angaben jedoch Sozialleistungen bezieht, besteht der Verdacht des Sozialleistungsbetrugs. Die Beamten stellten das Geld sicher. Da der 28-jährige Bielefelder sie zuvor gefilmt hatte, erstatteten die Beamten außerdem Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz.
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Datum: 26.03.2020 - 11:59 Uhr
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