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Verstoß gegen die Allgemeinverfügung/Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit Corona

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(ots) - Einbeck (pap) Am Mittwoch, 25.03.2020, erhielt eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Einbeck gegen 18.50 Uhr einen Einsatz in den Neuen Markt in Einbeck. Dort sollte ein Hausbewohner Besuch von mehreren männlichen Personen bekommen haben, die nicht in dessen Wohung wohnen. Tatsächlich konnten neben dem 32 Jahre alten Wohnungsinhaber noch weitere drei Männer (20, 21 und 30 Jahre alt) festgestellt werden. Allen vier Personen wurde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises mitgeteilt, was auch einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz darstellt. Nachdemm sie belehrt wurden, sollte von allen die Identität festgestellt werden. Hierbei verhielten sich die Männer unkooperativ und teilweise aggressiv. Letztendlich gaben der 20 jährige, der in einem Einbecker Ortsteil wohnhaft ist und der 21 jährige aus Einbeck zunächst falsche Personalien an, sodass gegen beide ein weiteres Verfahren wegen der falschen Personalienangabe eingeleitet wurde. Die drei Männer, die nicht in die Wohnung am Neuen Markt gehörten, verließen dann die Örtlichkeit.

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Datum: 26.03.2020 - 15:01 Uhr
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