Trickbetrug am Telefon
(ots) - Ein 78-Jähriger meldete sich am Freitag bei der Polizei wegen eines versuchten Telefontrickbetrugs. Eine unbekannte Frau rief bei ihm an und gab vor, dass er 50.000 Euro gewonnen habe und nun 900 Euro "Transportkosten" zahlen müsse. Dies könne er in Form von sogenannten Steam-Karten erledigen. Eine Verkäuferin im Einkaufsmarkts des Vertrauens rat ihm von seinem Vorhaben, der Anruferin zu entsprechen, ab. Er wandte sich auf ihre Empfehlung an die Polizei. Ein Schaden ist somit nicht entstanden. Steam-Karten sind Guthabenkarten. Damit können Spiele erworben oder in Spielen eingekauft werden. Auf den Karten befindet sich ein Code zum Freischalten des Geldes. Das System ähnelt dem Aufladen eines Prepaid-Telefons. Wurde der Code verwendet, ist das Geld gebucht und kann nicht wiedererlangt werden. Werden Sie hellhörig, wenn Sie um Erwerb dieser Karten gebeten werden. Haben Sie nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen, bleiben Sie bei Ihrer Geschichte, legen Sie auf und/oder rufen Sie die Polizei. (ah)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei Landespolizeiinspektion Gotha Thüringer Polizei Telefon: 03621-781503 E-Mail: presse.lpigth(at)polizei.thueringen.de http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126721/4559376 OTS: Landespolizeiinspektion Gotha
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.03.2020 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2329706
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LPI-GTH
Stadt:
Bad Tabarz (Landkreis Gotha)
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Trickbetrug am Telefon"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landespolizeiinspektion Gotha (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).