Abgelaufene Kurzzeitkennzeichen
(ots) - Am Montagabend wurde ein Zeuge auf der Bundestraße 85 in Buttstädt auf einen Mercedes aufmerksam. An diesem waren Kurzzeitkennzeichen angebracht, welche bereits abgelaufen waren. Die Polizei konnte das Auto ohne Fahrer wenig später ausfindig machen. Die Kennzeichentafeln wurden durch die Beamten sichergestellt. Der Fahrer meldete sich später bei der Polizei. Ihm war bewusst, dass er die Kennzeichen nicht mehr verwenden durfte. Allerdings handelt es sich hier um keinen Bagatellfall. Wer mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen ein Auto führt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern macht sich nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar. (JN)
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Datum: 31.03.2020 - 13:38 Uhr
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