Ahndung von Verstößen nach der CoronaVO
(ots) - Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald kann nun auch die Bundespolizei bestimmte Verstöße gegen die CoronaVO ahnden.
In enger Abstimmung mit der zuständigen Verwaltungsbehörde des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald und im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Freiburg wird die Bundespolizei bestimmte Verstöße gegen die CoronaVO ahnden. Die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein kontrolliert im Rahmen der vorübergehend, wiedereingeführten Grenzkontrollen unter anderem direkt an den Grenzübergängen Neuenburg - Autobahn und Breisach und im Rahmen der Schleierfahndung im 30km-Bereich. Soweit die Bundespolizei im Rahmen ihrer Kontrollen Ordnungswidrigkeiten feststellt, wird sie alle zur Verfolgung erforderlichen Maßnahmen durchführen und anschließend an die zuständige Verwaltungsbehörde abgeben. In Frage kommen dabei in erster Linie Verstöße gegen § 3a Abs. 1 und CoronaVO (Nichteinhalten der Fahrt- und Reiseverbote) und § 3a Abs. 3 CoronaVO (Verstoß gegen Mitführpflicht der Pendlerbescheinigung).
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Datum: 01.04.2020 - 12:48 Uhr
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