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Das neue Messfahrrad ist ein Aprilscherz

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(ots) - (mh) Lange hat es nicht gedauert, bis die ersten Leser dahinter gekommen sind. Die heutige Online-Veröffentlichung, in der die Kreispolizeibehörde Paderborn auf ihrer Homepage sowie in den sozialen Medien die Einführung eines neuen Messfahrrads angekündigt hat, war ein Aprilscherz. Allerdings ein Scherz mit ernsten Botschaften.

"Die Sicherheit von Radfahrenden im Straßenverkehr bleibt auch ohne Messfahrrad ein Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit", sagt Andreas Drost aus der Direktion Verkehr. Der Polizeioberkommissar stand auf dem Foto neben einem Lastenfahrrad, welches kurzerhand zu einem Messrad umfunktioniert worden war. Mit Kameraattrappe und Blaulicht. Im Rahmen des Behördenschwerpunktes #PassAuf! hat die Paderborner Polizei im vergangenen Jahr in 34 Schwerpunktkontrollen das Verhalten von Radfahrenden sowie das Verhalten gegenüber Radfahrenden in den Fokus genommen. Hinzu kamen ein landesweiter Aktionstag zum Thema "Fahrrad & Pedelec" sowie die regelmäßigen Radfahrtrainings durch die Verkehrssicherheitsberater an den Grundschulen im Kreisgebiet.

Speziell das Thema Abstand beim Überholen, welches durch das angebliche Messfahrrad verstärkt in den Fokus genommen werden sollte, bleibt auch in Zukunft relevant. Autofahrer müssen innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, wenn sie Fahrradfahrer überholen. Außerorts gelten zwei Meter Abstand. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert ein Bußgeld ab 30 Euro. "Radfahrer haben keine Knautschzonen, umso wichtiger ist, dass Autofahrer vorrausschauend fahren und Rücksicht nehmen", so Drost. Die Rechte von Radfahrern gegenüber Lkw sollen in Zukunft auch durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) gestärkt werden. Lkw dürfen demnach innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Der Bundesrat hat der Novelle der StVO bereits zugestimmt.

Unter die Kategorie frei erfunden, fällt hingegen, dass Pedelecs in 30er Zonen sowie in verkehrsberuhigten Bereichen aufgrund ihrer Geschwindigkeit für Probleme sorgen würden. Zwar gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Pedelecs, die Straßenverkehrsordnung sieht Geschwindigkeitsmessungen aber nur für Kraftfahrzeuge vor. Dazu zählen zwar E-Scooter, aber keine Fahrräder beziehungsweise Pedelecs. Die StVO bestimmt unter Paragraph Drei: "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Weiter heißt es: "Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."





Die Statistik im Kreis Paderborn zeigt einen Rückgang um 7 % bei der Zahl der verunglückten Radfahrenden. Insgesamt verunglückten im letzten Jahr 375 Radfahrende (2018: 405), zwei Personen wurden getötet (2018: 3), 80 schwer- (2018: 100) und 293 leichtverletzt (2018: 302).

Auch wenn es das Messfahrrad nun nicht im Kreis Paderborn geben wird, bleibt die Polizei Paderborn natürlich weiterhin im Rahmen ihres Behördenschwerpunktes #PassAuf! für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr im Einsatz.

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Datum: 01.04.2020 - 14:12 Uhr
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