200403-1. Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Vorschriften
(ots) - Zeit: 03.04.2020 Ort: gesamtes Hamburger Stadtgebiet
Seit heute ist eine neue Rechtsverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Kraft, die die bisherigen Allgemeinverfügungen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zusammenfasst. Die darin enthaltenen Regelungen sind mit entsprechenden Bußgeldregelsätzen versehen und werden von der Polizei Hamburg überprüft.
Bei den bisherigen Kontrollen der Polizei stellten die Beamten fest, dass die überwiegende Mehrheit der Hamburgerinnen und Hamburger verantwortungsvoll handelt und die derzeit notwendigen Einschränkungen einhält. Dennoch ist täglich eine niedrige dreistellige Anzahl an Verstößen in Hamburg gezählt worden.
Die Hamburger Polizei weist vor dem Wochenende mit dem zu erwarteten wärmeren Wetter darauf hin, dass es trotz der schwierigen Zeit im Sinne der Gemeinschaft weiterhin wichtig ist, die Beschränkungen einzuhalten. Für diejenigen, die vorsätzlich die Regeln missachten, führt dies zur konsequenten Anwendung der neuen Verordnung und Ahndung nach dem Bußgeldkatalog. Verstöße gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes werden in den dort genannten Fällen weiter als Straftat verfolgt. Auch an den Strafverfahren, die bisher wegen eines Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung eingeleitet worden sind, ändert sich nichts.
Der Bußgeldkatalog ist online unter diesem https://www.hamburg.de/bussgeldkatalog zu finden.
Veh.
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Datum: 03.04.2020 - 11:43 Uhr
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