Stormarn// 27.07.2010, Dienstag
Bundesautobahn 1 (Höhe Barsbüttel)- Alkoholisierter Fahrer gefährdet Straßenverkehr
(ots) - Ein alkoholisierter Autofahrer musste gestern
Nachmittag von den Beamten des Polizei- Autobahnreviers Bad Oldesloe
auf der BAB 1 in Richtung Lübeck gestoppt werden. Zunächst war ein
32-jähriger Hamburger mit seinem Wagen gegen 16.00 Uhr in Richtung
Lübeck unterwegs. Er fuhr von der BAB 24 auf die BAB 1 in Richtung
Lübeck auf. In diesem Bereich befinden sich zwei Fahrstreifen der BAB
24 und zwei Fahrstreifen der BAB 1, die durch eine durchgezogene
Linie voneinander getrennt sind. Im Rückspiegel bemerkte der
Hamburger schon einen herannahenden VW Transporter, der sehr dicht
auffuhr. Der Fahrer des Transporters, ein 28- jähriger Bad
Schwartauer, scherte auch sogleich, trotz regen Verkehrsaufkommens,
über die durchgezogenen Linie, nach links auf den linken Fahrstreifen
der BAB 1 aus. Der 32- jährige fädelte sich dann ordnungsgemäß auf
die BAB 1 ein und wechselte auf den mittleren Fahrstreifen. Der Bad
Schwartauer wiederum überholte ihn auf dem linken Fahrstreifen und
scherte dann wieder so eng vor dem Wagen des 32- jährigen ein, dass
dieser stark Abbremsen musste, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
Anschließend wechselte der 28- jährige wieder auf den rechten
Fahrstreifen hinüber. Der Hamburger blieb auf dem mittleren
Fahrstreifen. Plötzlich ihm rief der 28- jährige durch sein
mittlerweile geöffnetes Seitenfenster diverse üble Schimpfworte zu
und gestikulierte dabei wie "wild". Anschließend hinderte der 28-
jährige den 32- jährigen am Überholen, da er ständig auf dem rechten
Fahrstreifen die Geschwindigkeit erhöhte. Den Beamten gelang es den
28- jährigen kurz darauf auf dem Autobahnrastplatz Melmshöhe auf der
BAB 1 bei Barnitz an zu halten und zu kontrollieren. Sie rochen bei
dem Bad Schwartauer deutlich Atemalkohol. Ein freiwilliger
Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,19 Promille. Seinen
Führerschein stellten die Beamten sicher. Der 28- jährige wird sich
nun wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
verantworten müssen.
Sonja Kurz
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Datum: 28.07.2010 - 12:11 Uhr
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