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Landkreis Cloppenburg und Vechta- Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen am 02. April 2020

ID: 2332678

(ots) - Am 02. April 2020 hat die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta insgesamt 10 Einsätze im Zusammenhang mit den Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügungen registriert. Es handelte sich hierbei hauptsächlich um Einsätze in Bezug auf das bestehende Kontaktverbot. Es wurden bislang fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Am Donnerstag, 02. April 2020, gegen 18.51 Uhr, konnten Polizeibeamte in Cloppenburg in einer Wetterschutzhütte vier Personen, welche Alkohol konsumierten, antreffen. Zwei Personen entfernten sich fluchtartig beim Eintreffen der Polizei. Im Rahmen einer Fahndung konnten drei Personen im Alter von 20 bis 22 Jahren festgestellt werden. Die Personalien wurden aufgenommen. Im Rahmen einer durchgeführten Verkehrskontrolle stellten Polizeibeamte in Cloppenburg drei Personen im Alter von 16 bis 23 Jahren in einem PKW fest. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wurde nicht eingehalten. Zudem lebten nicht alle Personen in einer häuslichen Gemeinschaft. Eine Trennung wurde veranlasst. In Löningen mussten Polizeibeamte gegen 18.05 Uhr im Bereich einer Brücke einschreiten. Fünf Personen im Alter von 16 bis 25 Jahren hielten sich unter einer Brücke einer Bundesstraße auf und konsumierten Alkohol. Nach Feststellung der Personalien und Hinweis auf die geltenden Allgemeinverfügungen, erhielten die Personen einen Platzverweis. Zwei Personen sind der Polizei bereits in den vergangenen Tagen aufgefallen.

In Lohne stellten Polizeibeamte während der Streifentätigkeit drei Personen im öffentlichen Raum fest. Hierbei unterschritten diese den Mindestabstand von 1,5 Metern. Weiterhin waren die Personen an unterschiedlichen Wohnanschriften gemeldet. Den Personen wurde die Allgemeinverfügung erläutert. Die Personalien wurden festgestellt und ein Platzverweis ausgesprochen. Nach einem Hinweis mussten Polizeibeamte in Dinklage in einer Wohnung einschreiten. Hier sollten mehrere Personen in einer Wohnung feiern. Vor Ort konnten fünf Personen im Alter von 17 bis 21 Jahren angetroffen werden. Vier Personen lebten nicht in der betroffenen Wohnung. Ihnen wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Diesem kamen die Personen nach.





Aufgrund der vor Ort getroffenen Feststellungen durch die Polizei, wurden in allen genannten Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.

Die Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta möchte angesichts der guten Wetteraussichten für das Wochenende nochmal auf die geltenden Allgemeinverfügungen hinweisen. Reduzieren sie den Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum, halten sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein und achten Sie auf Hygiene. Feierlichkeiten auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind vor dem Hintergrund der aktuellen Lage unzulässig. Ausnahmen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Hochzeitsfeiern im engsten Familienkreis, sind explizit den Allgemeinverfügungen zu entnehmen. Polizeibeamte der Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta werden auch am Wochenende Präsenz zeigen, Kontrollen durchführen und bei Verstößen eingreifen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta Nadine Luttmann, PKin Pressestelle Telefon: 04471/1860-104 E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de https://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_clop penburg_vechta/herzlich-willkommen-bei-der-polizeiinspektion-cloppenb urgvechta-33.html

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/4564211 OTS: Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta

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Datum: 03.04.2020 - 15:50 Uhr
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