NMS - Mann ins Gleis geschubst; Rauschgift und Messer sichergestellt
(ots) - Gestern Abend gegen 18.00 Uhr stellten Bundespolizisten in Bahnhofsnähe an den Gleisen einen jungen Mann fest, der im Begriff war Rauschgift zu konsumieren. Die Beamten stellte bei dem 21-jährigen Afghanen eine geringe Menge Marihuana sicher. Auch kam bei der Durchsuchung ein Einhandmesser zum Vorschein.
Das Rauschgift und das Messer wurden sichergestellt. Ihn erwarten nun Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz.
Gegen 21.00 Uhr der nächste Einsatz: Eine Streife beobachtete eine verbale Auseinandersetzung zweier Männer auf dem Bahnsteig. Im Verlauf wurde einer der Männer ins Gleis geschubst. Glücklicherweise kam gerade kein Zug und der Mann konnte selbstständig den Gefahrenbereich verlassen. Der 41-Jährige blieb unverletzt.
Der 19-jährige Afghane, der den Mann gestoßen hatte, muss nun mit einem Strafverfahren wegen Körperverletzung rechnen
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flensburg Valentinerallee 2a 24941 Flensburg Pressesprecher Hanspeter Schwartz Telefon: 0461/3132-104 o. Mobil: 0160/8946178 Fax: 0461/ 31 32 - 107 E-Mail: bpoli.flensburg.presse(at)polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de Twitter: (at)bpol_kueste
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50066/4566382 OTS: Bundespolizeiinspektion Flensburg
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.04.2020 - 10:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2334259
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-FL
Stadt:
Neumünster
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" NMS - Mann ins Gleis geschubst; Rauschgift und Messer sichergestellt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Flensburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).