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Kinder Im Straßenverkehr - Schulanfang 2010 - Tipps für den sicheren Schulweg

ID: 233560

(ots) - Mit dem Einschulungstermin am Samstag, 07.08.2010,
beginnt für die ABC-Schützen ein neuer Lebensabschnitt in
vielfältiger Form. Hierin inbegriffen ist auch ein möglicherweise
gefahrenträchtiger Schulweg. Ältere Schüler und Schülerinnen müssen
sich bei einem Schulwechsel mit einem neuen Schulweg vertraut machen.

Unsere Kinder sind das "schwächste Glied" in der Kette der
Verkehrsteilnehmer und besonders gefährdet. Im Jahr 2008
verunglückten laut dem Statistischen Bundesamt insgesamt 31 648
Kinder unter 15 Jahren bei Verkehrsunfällen auf Deutschlands Straßen,
jeden vierten Tag wurde ein Kind getötet. Im Durchschnitt kam alle 17
Minuten ein Kind im Straßenverkehr zu Schaden. Am häufigsten
verunglückten Kinder mit 36 % als Fahrradbenutzer. Besonders
gefährdet waren sie als Mitfahrer im Pkw. Jedes zweite der getöteten
Kinder starb im Pkw, dies waren 51 von insgesamt 102 Kindern.
Insgesamt wurden 4 872 Kinder schwer- und 26 674 leichtverletzt.

Kinder benötigen zur Bewältigung von sicheren Verhaltensweisen im
Straßenverkehr eine Reihe von Fähigkeiten, die erst
entwicklungsbedingt ausgebildet werden. Wegen ihrer geringen
Körpergröße haben sie generell einen schlechten Überblick, außerdem
ist ihr Blickfeld um rund 30 % kleiner als das eines Erwachsenen.
Entfernungen und Geschwindigkeiten können nicht sicher geschätzt
werden. Die akustische Wahrnehmungsfähigkeit, Geräusche einer
bestimmten Richtung zuordnen zu können, ist ebenfalls noch nicht voll
entfaltet. Technische Abläufe, wie der eines Bremsweges, sind ihnen
fremd. Andererseits ist die typische Verhaltensweise Ursache für das
hohe Unfallrisiko. Den Kindern fällt es schwer, sich auf das
Verkehrsgeschehen zu konzentrieren, sie reagieren impulsiv und
spontan, begonnene Handlungen können nur schlecht unter- oder
abgebrochen werden.





Erst mit 8 - 10 Jahren werden Kinder zu Fußgängern und mit 13 - 15
Jahren zu Radfahrern, die in der Lage sind, die an sie gestellten
Anforderungen einigermaßen sicher bewältigen zu können.

Deshalb, wenn sie Kinder am Straßenrand sehen, verringern sie
deutlich ihre Geschwindigkeit und seien sie bremsbereit. Insgesamt
müssen die Eltern und Erwachsenen öfter daran denken, dass sie auch
im Straßenverkehr eine Vorbildfunktion inne haben. Durch Beobachtung
und Nachahmung erlernen unsere Kinder ihre Fertigkeiten und
Kenntnisse.

Der kürzeste Schulweg muss nicht der sicherste sein. Die Kinder
sollen die Fahrbahn möglichst selten überqueren müssen. Wenn es
dennoch geschehen muss, dann vorzugsweise an Kreuzungen und
Einmündungen mit Fußgängerampeln oder Zebrastreifen. Üben sie mit den
Kindern rechtzeitig den Schulweg ein und besprechen sie die
Gefahrenpunkte.

Dazu zählt auch, bei einer grünen Ampel oder beim Zebrastreifen
immer noch nach links und rechts und wieder nach links zu schauen, um
sich zu vergewissern, dass die Autos wirklich halten. Das Verhalten
ihres Kindes können die Eltern überprüfen, indem sie dem Kind mit
einem gewissen Abstand folgen. Schicken sie es aber erst alleine auf
den Weg, wenn es die Strecke und die Verkehrsverhältnisse genau
kennt, auch sollte es nicht unter Zeitdruck oder zu früh auf den Weg
geschickt werden. .

Zur Förderung der Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg werden
Schulwegpläne aktualisiert und in ihrer Schule vorrätig gehalten.

Schulanfänger sollen noch nicht alleine mit dem Fahrrad zur Schule
geschickt werden, da sie im Alter von 6 oder 7 Jahren nicht in der
Lage sind, ein Fahrrad sicher zu beherrschen und sich gleichzeitig
auf den Straßenverkehr konzentrieren zu können.

Wenn sie ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, sichern sie es
mit einem geeigneten Rückhaltesystem. Bei Fahrgemeinschaften muß für
alle Kinder ein entsprechender Sitz vorrätig gehalten werden. Am
Fahrziel halten sie so, dass das Kind keine Fahrbahn überqueren muss.
Kinder sollen grundsätzlich auf der rechten Seite unter Mithilfe des
Fahrers, der Fahrerin, ein- bzw. aussteigen.

Besondere Gefahrenstellen auf dem Schulweg stellen auch die
Bushaltestellen dar. Daher möchte die Polizei noch einmal an die
entsprechende gesetzliche Regelung erinnern. Wenn sich ein Bus der
Haltestelle nähert und die Warnblinkanlage eingeschaltet ist, darf
der Bus nicht überholt werden. Hält ein Bus an der Haltestelle mit
eingeschalteter Warnblinkanlage, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit
(3-7 km/h) an ihm vorbeigefahren werden, damit jede Gefahr für die
Fahrgäste ausgeschlossen ist. Diese Regelung gilt auch für den
Gegenverkehr der selben Fahrbahn. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer
warten. Wenn der Busfahrer kein Warnblinklicht eingeschaltet hat,
darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

Aber auch das Fahren mit dem Bus, insbesondere aber das Warten an
der Bushaltestelle, müssen die Eltern mit den Kindern üben. Eine
Bushaltestelle ist kein Spielplatz. Durch Rangeleien und Stoßen
können die Kinder leicht abgelenkt werden und unabsichtlich, mit den
entsprechenden Folgen, auf die Fahrbahn treten. Ein in eine
Haltebucht einfahrender Bus benötigt einen erheblichen
Sicherheitsstreifen, so dass die Kinder nicht unmittelbar an der
Bordsteinkante stehen dürfen. Sie sollen an den Bus erst herantreten,
wenn er zum Stehen gekommen ist und die Tür geöffnet wurde. Nach dem
Aussteigen sollen die Kinder an einer sicheren Stelle die Fahrbahn
überqueren. Niemals unmittelbar vor oder hinter dem Bus plötzlich auf
die Fahrbahn laufen. Notfalls müssen sie solange warten, bis der Bus
abgefahren ist.

Zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr tragen auch helle Kleidung
und Reflektoren bei. Die Kinder werden von den anderen
Verkehrsteilnehmern eher gesehen und können dementsprechend früher
reagieren.

Mit der für dieses Jahr wieder vorgesehenen Aktion "Kleine Füße"
sollen Kinder und Kraftfahrer auf potentielle Gefahrenstellen auf dem
Schulweg besonders hingewiesen werden. Im Rahmen dieser Aktion werden
symbolisierte Kinderfußabdrücke in gelber Farbe an sensiblen Punkten
des Schulweges mittels Schablone und Spraydose aufgebracht. Diese
"Kleinen Füße" wenden sich sowohl an die Schülerinnen und Schüler,
denen der Verlauf des sicheren Schulweges auf diese Weise besonders
deutlich gemacht werden soll, als auch an die Fahrzeugführerinnen und
Fahrzeugführer, um ihnen das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit,
z.B. an Querungsstellen, bewusst zu machen.

Für die Schulanfangsaktion ist zusätzlich ein Zebra mit den gelben
Streifen und dem Namen "Matze" als Sympathiefigur entwickelt worden.
"Matze" verleiht der Aktion ein "Gesicht" und soll dazu beitragen,
die Identifikation der Kinder mit den "Kleinen Füßen" zu festigen und
die Kommunikation der Inhalte zu erleichtern. Die Figur ist auf den
Plakaten, Flyern und Aufklebern als Symbolträger dargestellt.

Das diesjährige Schwerpunktthema steht unter dem Motto "Vor dem
ABC: Schulweg üben!" Betont wird die Rolle der Erziehungsberechtigten
als Vorbild für ein sicherheitsorientiertes Verkehrsverhalten. Dazu
wurde ein "Elternbrief" in unterschiedlichen Sprachen entwickelt,
der insbesondere auf die Themenfelder "Kindersicherung im Pkw",
"Geschwindigkeits- verhalten im Bereich von Schulwegen" und "Parken
vor/an der Schule hinweist". Der Elternbrief steht als PDF-Dokument
auf der www.landesschulbehoerde-niedersachen.de zum Download zur
Verfügung. Die zentrale Auftaktveranstaltung findet am Donnerstag,
den 5. August 2010 in Hannover unter Beteiligung von Herrn Minister
Schünemann statt. Auch in diesem Jahr sollen die Kinder durch die
Initiative "Bus auf Füßen" (Walking Bus) sicher zur Schule geleitet
werden. Sie stellt eine gute Alternative zu dem vielfach
praktizierten Transport der Schülerinnen und Schüler mit dem Auto der
Eltern und den damit einhergehenden Parkproblemen an den Schulen dar.
Hierbei legen Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen den
Schulweg gemeinsam zurück. Schulkinder können sich mit dem "Bus auf
Füßen" an bedarfsgerecht festgelegten "Haltestellen" anschließen und
so den Schulweg in einem sicherheitsfördernden Rahmen gemeinsam
absolvieren.

Im Rahmen gezielter Verkehrssicherheitsaktionen in unmittelbarer
räumlicher Nähe der Schulen wird die Polizei Faltblätter in Form der
"Kleinen Füße" am Einschulungstag an die Verkehrsteilnehmer
verteilen und die besondere Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg
verdeutlichen. Im weiteren zeitlichen Verlauf wird die Polizei aber
auch die Verkehrsüberwachung im Bereich der Schulen mit den
Schwerpunkten: Geschwindigkeitsüberprüfung, Sicherung von Kindern in
Kraftfahrzeugen und falsches Halten und Parken intensivieren und
ahnden.

Tipps für den sicheren Schulweg

Allgemein

-Bereits vor dem ersten Schultag mit den Eltern den Schulweg
einüben -Den Schulwegplan der Schule erfragen. -Der kürzeste Weg
muss nicht der sicherste sein. -Zu Hause frühstücken - Rechtzeitig
aber nicht zu früh und ausgeschlafen zur Schule gehen. -Das Prinzip
"Bus auf Füßen, Walking - Bus" anwenden Mit Freunden Treffen und
gemeinsam zur Schule und nach Hause gehen. Nicht bummeln. -
Erkennbarkeit durch helle Kleidung, Reflexionsmaterialien, Ranzen
erhöhen

Zu Fuß zur Schule:

-Die Straße an sicheren Querungsstellen überqueren -Ampeln,
Zebrastreifen, Fußgängerfurten nutzen -Deutlich bis zum Bordstein an
die Fahrbahn herantreten und zunächst stehen bleiben. -An allen
Stellen erst nach links, nach rechts und wieder nach links schauen,
deutlich mit dem ausgestreckten Arm nach vorne Handzeichen geben und
erst wenn alle Fahrzeuge stehen, losgehen. - Blickkontakt zum
Fahrzeugführer herstellen, Erst wenn dieser dich ansieht, hat er
dich wahrgenommen. Weg der "gelben Füße" nutzen - Nicht bei Rot die
Straße queren. Wenn die Ampel beim Überqueren auf Rot umspring,
weiter gehen -Nicht zwischen geparkten Fahrzeugen auf die Straße
treten. -Nicht vom Grundstück auf die Straße laufen. Häufig wird die
Sicht auf die Straße und auf die Grundstückseinfahrt durch hohen
Bewuchs verdeckt. -Auf dem Gehweg der Fahrzeug abgewandten Seite
(Häuserseite) gehen -Fußgänger müssen den Gehweg benutzen. Auf der
Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße keinen Gehweg noch
einen Seitenstreifen hat, innerhalb geschlossener Ortschaft links
oder rechts, außerhalb geschlossener Ortschaft links. Bei Dunkelheit,
schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, einzeln
hintereinander.

Mit dem Pkw zur Schule:

-Geeigneten Kindersitz (12 Jahre, 150 cm) nutzen. -Rechts und
auf der Seite der Schule und unter Mithilfe des Fahrers, der Fahrerin
aussteigen. -Hierbei auf Fußgänger und Fahrradfahrer achten. -Nicht
mit dem Ranzen auf dem Rücken im Auto sitzen

Mit dem Bus zur Schule:

-An der Bushaltestelle mindesten 1 m von der Bordsteinkante
entfernt stehen bleiben. -Nicht drängeln und stoßen. -Im Bus ruhig
sitzen, den Ranzen zwischen die Beine auf den Boden stellen. -Nicht
im Eingangsbereich stehen bleiben, -Beim Aussteigen nicht drücken
und schieben. -Nicht vor oder hinter dem haltenden Bus die Straße
überqueren, warten, bis dieser die Bushaltestelle verlassen hat.

Nicht alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren
- Fahrradhelm tragen
- Fahrrad anschließen

Nicht von fremden Personen ansprechen lassen
- Laut Rufen
- Nicht in das Fahrzeug einsteigen

Wolfgang Cordes, PHK

Verkehrssicherheitsberater Polizeiinspektion Stade



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Polizeiinspektion Stade
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Rainer Bohmbach
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