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200409-1: Cash-Trapping in Bankfiliale - Pulheim

ID: 2335619

(ots) - Eine Kundin erhielt beim Abheben am Automaten kein Bargeld. Auf ihrem Kontoauszug erschienen zwei Abbuchungen. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei.

Ein weiterer Fall des Cash-Trappings beschäftigt derzeit die Polizei. Wir berichteten mit der Pressemeldung "200406-4: Cash-Trapping in Bankfiliale - Hürth" über das erste ähnliche Delikt.

Eine Bankkundin (67) suchte am Freitag (31. März) um 12:00 Uhr Pulheim am Wilhelm-Mevis-Platz eine Bankfiliale auf, um dort am Automaten Bargeld abzuheben. Nach üblicher Manier steckte sie ihre Bankkarte in den Automaten und gab den Geldbetrag ein. Die Karte erhielt sie wieder, das Bargeld jedoch nicht. Sie hob letztlich den gewünschten Betrag an einem weiteren Automaten ab.

Bei der späteren Überprüfung ihrer Kontoauszüge stellte sie eine doppelte Abbuchung fest. Daraufhin erstattete sie Anzeige bei der Polizei.

Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass die Kundin Opfer des sogenannten Cash-Trappings geworden ist. Dabei kleben die Täter am Geldausgabeschacht eine täuschend echt aussehende Blende auf, die die ausgegebenen Geldscheine festhält. Verlässt der Kunde nun die Filiale, holt sich wenig später der Täter das so erlangte Geld.

Aus diesem Grund rät die Polizei bei der Abhebung an Geldautomaten zur Vorsicht. Wird bei einem Abhebevorgang das Geld nicht ausgezahlt, sollten die Betroffenen unbedingt am Geldautomaten verbleiben und Kontakt zur Bank oder Polizei aufnehmen.

Präventionstipps zum Thema finden Sie hier: http://www.polizei-beratung.de/theme n-und-tipps/betrug/betrug-an-geldautomaten/cash-trapping.html.

Zeugen, die Angaben zum Täter machen können, wenden sich bitte an das Kriminalkommissariat 12 in Hürth unter Telefon 02233 52-0. (bm)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de  





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Datum: 09.04.2020 - 11:26 Uhr
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