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Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis

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(ots) - Am Samstag, den 11.04.2020 befuhr ein 25-Jähriger gegen 11.12 Uhr mit seinem Kastenwagen die B9 in Fahrtrichtung Frankenthal. Aufgrund seines augenscheinlich nervösen Verhaltens beim Erblicken des Polizeifahrzeugs fiel der Fahrer einer Funkstreifenwagenbesatzung der Polizeiautobahnstation Ruchheim auf. Beim Erblicken des Funkstreifenwagens fuhr der 25-Jährige Fahrer von der B9 auf die A650 in FR Bad Dürkheim auf, um danach direkt wieder auf die B9 in Fahrtrichtung Speyer abzubiegen und anschließend erneut auf die A650 in Fahrtrichtung Ludwigshafen aufzufahren. Augenscheinlich tat er dies, um sich dem Zugriff der Funkstreifenwagenbesatzung zu entziehen, die sich vor das Fahrzeug des 25-Jährigen gesetzt hatte, um diesen einer Kontrolle zu unterziehen. Die Funkstreifenwagenbesatzung lies sich von diesen Fahrmanövern jedoch nicht abschütteln und unterzog den Mann schlussendlich auf der A650 kurz vor Ludwigshafen einer Verkehrskontrolle. Im Rahmen dieser wurde der Grund des auffälligen Fahrens ersichtlich. Der 25-Jährige gab zwar an, dass er seinen Führerschein zu Hause vergessen hätte, aber durch kurzfristige Ermittlungen konnten die Polizeibeamten feststellen, dass dem Mann die Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen wurde. Daraufhin räumte der Fahrer ein, dass er zuletzt 6 Mal zu schnell gefahren wäre und daher die Fahrerlaubnis von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen bekommen hätte. Nun folgt ein Strafverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis.

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Datum: 11.04.2020 - 12:06 Uhr
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