Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtloses und verkehrswidriges Überholen
(ots) - Am 09.04.2020, um 21.14 Uhr befuhr der 31-jährige (Ingelheimer)Anzeigenerstatter mit seinem Dienst-Pkw die B9, aus Richtung Worms kommend, in Richtung Oppenheim. Im Bereich Guntersblum-Nord besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h und ein Überholverbot. Ein blauer 3er BMW mit BIN-Kennzeichen missachtete die Verbote, überholte einen hinter dem Anzeigenerstatter fahrenden weißen Transporter, wollte in einem Zug auch den Anzeigenerstatter überholen, als Gegenverkehr auftauchte. Anstatt den Überholvorgang abzubrechen und zwischen den genannten Kfz. rechts einzuscheren, beendete der Beschuldigte den Überholvorgang ohne Rücksicht auf Verluste. Nur aufgrund der Tatsache, dass der Anzeigenerstatter seinen Pkw weit nach rechts lenkte und der entgegenkommende Pkw scharf abbremste, war es zu verdanken, dass es nicht zu einem folgenschweren Unfall kam.
Die Polizei in Oppenheim sucht unter der 06133-9330 Zeugen der Tat, insbesondere den Fahrer des weißen Transporters, sowie den Fahrer des gefährdeten entgegenkommenden Pkw!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Oppenheim
Telefon: 06133 9330 E-Mail: pioppenheim(at)polizei.rlp.de http://ots.de/oBsLxT
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/131672/4569460 OTS: Polizeiinspektion Oppenheim
Original-Content von: Polizeiinspektion Oppenheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.04.2020 - 15:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2336445
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PIOPP
Stadt:
Guntersblum
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtloses und verkehrswidriges Überholen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Oppenheim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).