Angeln ohne Angelschein
(ots) - (He.) Am Samstag vor Ostern um 00:15 Uhr angelten in Rodenberg drei Personen in der dortigen Aue, im Bereich des Kirchdamms. Die angeblichen Angler waren 18, 21 und 33 Jahre alt. Alle drei konnten der Polizei weder einen Angelschein noch einen Fischereierlaubnisschein vorlegen. Die Polizei stellte von allen Personen die Personalien sicher und leitet rechtlichen Schritte gegen die Personen ein. Bei diesem Verstoß, kann eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro verhängt werden, weiterhin können die benutzten Angeln und dafür benötigten Gegenstände eingezogen werden. Die Feststellungen der Polizei konnten auf Grund eines aufmerksamen Zeugen getroffen werden.
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Datum: 14.04.2020 - 10:34 Uhr
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