Drogenfahrt und Drogenfund
(ots) - Am Dienstagabend wurden bei einem 53-jährigen Autofahrer aus dem Landkreis Kaiserslautern, im Rahmen einer Personen- und Verkehrskontrolle auf dem Parkplatz eines Discounters in der Kaiserslauterer Straße, drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv auf Amphetamin, Methamphetamin und Cannabinoide. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt sowie eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde präventiv sichergestellt. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde eine geringe Menge Amphetamin aufgefunden und beschlagnahmt. Nach eigenen Angaben handelt es sich dabei um den Besitz der 52-jährigen Beifahrerin. Gegen sie wurde diesbezüglich ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Sollte die Blutprobe den Verdacht erhärten, muss er mit mindestens einem Bußgeld von 500 Euro zuzüglich Verfahrenskosten, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Zudem wird gegen ihn ebenfalls ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Weiterhin wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt, die eine Eignungsprüfung durchführt. Der Konsum von harten Drogen führt dabei regelmäßig zum Verlust der Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungswege. |pirok
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Datum: 15.04.2020 - 15:39 Uhr
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