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Ahlen. Nach Messerangriff in Ahlen - Richter ordnet Untersuchungshaft gegen 21-jährigen Beschuldigten an

ID: 2338913

(ots) - Nachtrag zur Presseerklärung "17-Jähriger nach Messerangriff lebensgefährlich verletzt - Mordkommission im Einsatz" Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Warendorf und der Polizei Münster

Nach einem Messerangriff auf einen 17-jährigen Ahlener am Mittwochmorgen erließ ein Richter am gestrigen Nachmittag (15.4.) Haftbefehl gegen den 21-jährigen Beschuldigten und ordnete die sofortige Untersuchungshaft an.

"Der 21-Jährige ist dringend verdächtig, den 17-jährigen Ahlener mit einem Messer so schwer verletzt zu haben, dass er in Lebensgefahr schwebte", betonte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Wir ermitteln wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Köperverletzung gegen den wohnungslosen Beschuldigten."

Ersten Ermittlungen der Mordkommission zu Folge soll es am Kastanienweg in einer Wohnung zu einem Streit zwischen dem Beschuldigten und einem Zeugen gekommen sein. Nachdem dieser Zeuge zunächst aus der Wohnung verwiesen wurde, kehrte er offenbar gegen 01:00 Uhr mit mehreren Personen, darunter auch der 17-jährige Ahlener, zu der Anschrift zurück. Der Beschuldigte soll daraufhin mit einem am Körper versteckten und aus der Wohnung mitgenommenen Messer auf die Straße und anschließend auf die Gruppe zugelaufen sein.

"Als die Gruppe flüchten wollte, soll der Beschuldigte die Verfolgung aufgenommen haben", erklärte der Leiter der Mordkommission Ulrich Bux. "Als der 17-Jährige zu Boden fiel, soll der 21-Jährige mindestens zweimal mit einem Messer im Halsbereich zugestochen haben. Polizisten stellten den Beschuldigten kurze Zeit später in der Nähe des Tatortes und nahmen ihn fest."

Der Beschuldigte verletzte sich bei dem Angriff selbst am Bein. In seiner Vernehmung räumte er ein, an dem Streit beteiligt gewesen zu sein. Er gibt jedoch an, dass er in Notwehr gehandelt habe. Der Ahlener schwebt aktuell nicht mehr in Lebensgefahr. Die Ermittlungen dauern an.

Medienauskünfte erteilt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0251 494- 2415





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Datum: 16.04.2020 - 12:17 Uhr
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