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In doppelter Hinsicht geständig, aber weiter uneinsichtig! - Ratingen / Düsseldorf - 2004098

ID: 2339303

(ots) - Das erleben Polizeibeamtinnen und -beamte auch nicht jeden Tag, dass sie von einem Straftäter oder einer Straftäterin offensiv angesprochen werden, der oder die ungefragt ein Geständnis ablegen - geschweige denn gleich zwei.

Was war geschehen?

Am Donnerstagabend des 16.04.2020, gegen 20.00 Uhr, wurde die Ratinger Polizei zur Berliner Straße in Ratingen-West gerufen. Die Anrufer hatten gemeldet, dass dort eine genauer beschriebene Frau, scheinbar vollkommen unmotiviert, insbesondere Kinder anpöbeln würde. Diese Frau sei vorher mit einem PKW Mercedes Smart mit Düsseldorfer Kennzeichen angekommen.

Die eingesetzte Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei traf die beschriebene Frau nur wenige Minuten später an einem Kiosk an der Dieselstraße an. Der beschriebene Smart war in unmittelbarer Nähe geparkt. Noch bevor die Polizeikräfte die 30-jährige Frau aus Düsseldorf selber ansprechen konnten, äußerte diese beim Erblicken der Polizei, dass sie mit ihrem Fahrzeug ohne Führerschein gefahren sei. Den Führerschein habe sie bereits vor etwa fünf Monaten, nach einer Trunkenheitsfahrt in Düsseldorf, abgenommen bekommen und seitdem nicht wieder zurückerhalten.

Bei der Überprüfung der geständigen Frau stellte sich heraus, dass diese auch aktuell wieder unter Alkoholeinfluss stand. Ein nur wenig später in der Ratinger Polizeiwache durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen ordnungswidrigen Wert von etwa 0,7 Promille (0,35 mg/l).

Bei einer Überprüfung des geparkten Smarts stellten die Einsatzkräfte daran deutliche Unfallspuren fest. Darauf angesprochen überraschte die 30-jährige Frau mit einem weiteren Geständnis. Sie berichtete von einem zurückliegenden Unfall in Düsseldorf, bei dem sie auf einer Landstraße gegen eine Leitplanke geprallt sei. Auch damals sei sie alkoholisiert gewesen, weshalb sie den Unfall nicht gemeldet habe. Da die Düsseldorferin trotz oder gerade auch wegen ihrer vorherigen Geständnisse einräumte, dass sie auch weiterhin mit ihrem Auto fahren wolle, wurden die Schlüssel des PKW sichergestellt.





Die Ratinger Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen die 30-jährige Düsseldorferin ein, welches selbstverständlich auch die aktuelle Trunkenheitsfahrt beinhaltet. Jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge wurde der 30-jährigen Beschuldigten ausdrücklich untersagt.

Den aktuellen Erkenntnissen zur eingestandenen, zurückliegenden Verkehrsunfallflucht in Düsseldorf, werden die darüber informierten Kolleginnen und Kollegen im dortigen Polizeipräsidium in eigener Zuständigkeit nachgehen und dabei sicherlich ein weiteres Strafverfahren gegen die 30-jährige Bewohnerin der Landeshauptstadt einleiten.

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Datum: 17.04.2020 - 09:00 Uhr
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