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Lebensgefährlicher Leichtsinn

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(ots) - In der Nacht auf Freitag erkannten Bundespolizisten einen 31-jährigen Mann im Mannheimer Hauptbahnhof, der dort mehrfach an nicht zugelassener Stelle die Gleise überquerte. Die Beamten kontrollierten den Mann und boten ihm ein Verwarngeld an. Der Mann zeigte sich uneinsichtig und lehnte die sofortige Zahlung ab. Gegen ihn wird nun eine Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubten Aufenthaltes im Gleisbereich eingeleitet, welches mit einem erhöhten Verwarngeld einhergehen kann.

Die Bundespolizei warnt immer wieder ausdrücklich vor dem unerlaubten überqueren der Gleise. Heutzutage haben Züge durch moderne Technik geringere Laufgeräusche, sodass sie beim Herannahen oft spät wahrgenommen werden. Weiterhin werden längst nicht alle Züge auf der elektronischen Fahrplanauskunft angezeigt. Schwere Güterzüge können Bahnhöfe und Haltepunkte mit teilweise hohen Geschwindigkeiten und ohne vorherige Ankündigung passieren. Schnell entsteht ein trügerisches Sicherheitsgefühl und führt zu Leichtsinnigkeit. Bremswege von -je nach Geschwindigkeit- über einem Kilometer geben dem Triebfahrzeugführer keine Handlungsmöglichkeit und es kommt zu lebensgefährlichen und nicht selten tödlichen Unfällen.

In diesem Fall blieb der 31-Jährige unverletzt und es sind keine bahnbetrieblichen Einschränkungen entstanden.

Auf der Seite der Bundespolizei www.bundespolizei.de finden sie im Bereich der Mediathek weitere Informationen und Hinweise zum richtigen Verhalten auf Bahnanlagen und Gefahren, die beim Nichtbeachten bestehen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe Daniela Barg Telefon: 0721 12016 - 103 E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de www.polizei.bund.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116093/4575786 OTS: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe

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Datum: 20.04.2020 - 16:47 Uhr
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