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Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsverordnung zur Eindämmung des Corona-Virus

ID: 2341451

(ots) - Am Montag, 20.04.2020, traten erste Lockerungen der bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Kraft. Erste Einzelhandelsgeschäfte öffneten ihre Geschäfte und trugen weitgehend Sorge dafür, dass die gegenwärtigen Regelungen eingehalten worden.

Gleichzeitig musste die Polizei insbesondere in Goslar, Bad Harzburg und Seesen feststellen, dass entsprechende Örtlichkeiten stärker frequentiert wurden. Hierbei kam es u.a. zu einigen Verstößen gegen die immer noch gültigen Abstandsregelungen. Bürgerinnen und Bürger sind vereinzelt davon ausgegangen, dass die Regeln allgemein gelockert seien worden.

An dieser Stelle weist die Polizei Goslar darauf hin, dass die Regelungen der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus weiterhin Gültigkeit besitzen.

(https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-18585 6.html)

Polizeiinspektionsleiterin Petra Krischker bittet darum, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Goslar weiterhin und so vorbildlich wie bisher, an die Vorgaben halten mögen. "Wir müssen nach wie vor alles dafür tun, Neuinfektionen zu verhindern. Nur so können wir auf weitere Lockerungen hoffen, auch wenn es schwerfällt", so Krischker weiter.

Die Polizeibeamten/innen im Landkreis Goslar werden weiterhin präsent sein und die Einhaltung der Verfügungen kontrollieren. Für Rückfragen wenden sich Bürgerinnen und Bürger an den Landkreis Goslar.

Bürgertelefon: 05321-76333

E-Mail: veranstaltunggs(at)landkreis-goslar.de

i.A. Holzhausen, POK

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05321/339104 E-Mail: pressestelle(at)pi-gs.polizei.niedersachsen.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56518/4576072 OTS: Polizeiinspektion Goslar

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Datum: 21.04.2020 - 09:30 Uhr
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