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Springmesser, Kampfmesser, Einhandmesser - Rosenheimer Bundespolizei zeigt mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz an

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(ots) - Die Rosenheimer Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz zur Anzeige gebracht. Hiervon war unter anderem eine 28-jährige Österreicherin betroffen, die am Montagnachmittag (20. April) in einem Regionalzug zwischen Kufstein und Kiefersfelden unterwegs war. Bei der Durchsuchung ihrer Handtasche fanden die Beamten ein Einhandmesser und beschlagnahmten dieses. Da das Führen eines solchen Messers grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, muss die Frau voraussichtlich mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Zuvor stellten die Bundespolizisten in der Kontrollstelle auf der A93 in einem Pkw mit polnischer Zulassung ein Kampfmesser und ein in Deutschland nicht zugelassenes Pfefferspray sicher. Der 25-jährige Fahrzeugführer, der sich auf der Heimfahrt nach Polen befand, wurde angezeigt. Er musste wegen des verbotenen Sprays vorab 200 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegen. Zudem kommt wegen des mitgeführten Dolchs wohl schon bald ein Bußgeldverfahren auf ihn zu.

Eine Sicherheitsleistung von 300 Euro hatte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Ukrainer zu zahlen, ehe er seine Fahrt nach der Grenzkontrolle fortsetzen konnte. Der 31-Jährige führte im Seitenfach seiner Lkw-Tür ein verbotenes Springmesser mit. Mit dem verbotenen Gegenstand hat sich der Mann bei der Einreise nach Deutschland eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz eingehandelt.

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Rainer Scharf (MSc) Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2200 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. Sie geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die Schleusungskriminalität vor. Im etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden oder Bahnanlagen. Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der rund 450 Inspektionsangehörigen erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse, unter www.twitter.com/bpol_by oder www.bundespolizei.de.





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Datum: 21.04.2020 - 13:07 Uhr
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