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Drei Fahrten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln in Varel - eine 21-jährige Fahrzeugführerin wurde gleich zweimal erwischt und muss sich nun wegen zwei Verfahren verantworten

ID: 2342678

(ots) - Am Dienstagnachmittag, 21.04.2020, um 17:20 Uhr, wurde ein Pkw-Fahrer in der Wiefelsteder Straße durch eine Funkstreifenwagenbesatzung angehalten und kontrolliert. Während der Kontrolle wurden körperliche Auffälligkeiten festgestellt, die auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung des 21-jährigen aus Westerstede stammenden Mannes hindeuteten.

Ein vor Ort durchgeführter Drogenvortest bestätigte den Verdacht und zeigte positiv auf den Konsum von Cannabis an, so dass die Entnahme einer Blutprobe erforderlich wurde.

In dem Fahrzeug fanden die Beamten außerdem einen offen auf dem Beifahrersitz befindlichen Klemmleistenbeutel mit grünfarbenen, pflanzlichen Anhaftungen, so dass sie neben einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss auch ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln gegen den Mann einleiteten.

Bereits gegen 15:45 Uhr fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung eine Fahrzeugführerin auf, die in der Bockhorner Straße unterwegs war. Während der Kontrolle stellten die geschulten Beamten auch bei dieser Dame körperliche Auffälligkeiten fest, die auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung der 21-jährigen Bockhornerin hindeuteten.

Auch von dieser Fahrzeugführerin wurde die Entnahme einer Blutprobe erforderlich, ihr wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss eingeleitet.

Genau diese Fahrzeugführerin nutzte am Mittwochvormittag im Stadtgebiet Varel wieder ihren PKW und wurde erneut von den Beamten angehalten und überprüft. Auch bei dieser Kontrolle zeigte sie wieder körperliche Auffälligkeiten, die auf eine Beeinflussung von Betäubungsmitteln hindeuteten, die der sog. Drogenvortest positiv im Hinblick auf den Konsum von Cannabis bestätigte.

Die Entnahme einer Blutprobe wurde erneut erforderlich und die Weiterfahrt mit ihrem Pkw ebenso erneut untersagt. Auf die Heranwachsende kommt nun ein weiteres Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss zu.





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Datum: 22.04.2020 - 15:28 Uhr
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