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Kontrollen der aktuellen Regelungen

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(ots) - In den Landkreisen Verden und Osterholz sind die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion Verden/Osterholz täglich präsent, um die Einhaltung der Beschränkungen sozialer Kontakte zu kontrollieren. Hierbei wird immer wieder auch Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen. Allerdings stellt sich in manchen Fällen vor Ort heraus, dass entgegen der Meldung die Personenbegrenzung oder der Mindestabstand vor Ort eingehalten werden. Am Wochenende haben Vertreter des Ordnungsamtes der Stadt Verden (Aller) zudem gemeinsam mit der Polizei diese Kontrollen in der Innenstadt von Verden durchgeführt.

Erneut wurden in beiden Landkreisen Personengruppen von mehr als zwei Personen, die nicht einem Hausstand angehören, angetroffen. Am Freitag stellte die Polizei beispielsweise drei Personen am Allerufer in Verden fest, die gemeinsam auf einer Decke saßen. In Schwanewede kontrollierte die Polizei am Mittwoch vier Personen im Alter von 19 und 20 Jahren, die sich gemeinsam auf einem Schulgelände aufhielten und teilweise Alkohol tranken. Die Polizistinnen und Polizisten sprachen in solchen Fällen teilweise Platzverweise aus und leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz ein. Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei Personen können ein Bußgeld von 200 Euro bis 400 Euro pro beteiligte Person nach sich ziehen.

Auch in den letzten Tagen wurden wieder Personen im Bereich von Sportplätzen oder Skateranlagen angetroffen. In diesem Zusammenhang möchte die Polizei darauf hinweisen, dass eine Nutzung dieser Örtlichkeiten auch dann verboten ist, wenn vor Ort kein Hinweisschild auf das Verbot vorhanden ist. So kontrollierte die Polizei beispielsweise am Freitag Personen im Alter von 16 Jahren in einem Skaterpark in Verden sowie sechs Personen im Bereich einer Skateanlage in Achim. In Osterholz-Scharmbeck wurden am Dienstag außerdem gleich zweimal Personen auf einer Skateranlage im Bereich der Mensingstraße festgestellt. Am Sonntag trafen die Beamtinnen und Beamten zudem gleich zweimal unabhängig voneinander Personen auf dem Basketballplatz einer Schule in Verden an. In Langwedel wurden am Mittwochabend darüber hinaus zum Beispiel vier Personen auf einem Sportplatz angetroffen. Ein solches Verhalten zog zum Teil Platzverweise und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich.





Uneinsichtig zeigte sich am Freitag zudem ein Mann in Osterholz-Scharmbeck. Dieser suchte innerhalb kürzester Zeit gleich zweimal einen Sportpark auf. Außerdem versuchte er sich der Kontrolle durch die Polizei zunächst zu entziehen. Diese Beamtinnen und Beamten konnten den Mann jedoch stellen und ihm einen Platzverweis aussprechen. Außerdem wurde gegen den Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Besuch von Sportanlagen oder Spielplätzen kann ein Bußgeld von 150 Euro bis 400 Euro pro beteiligte Person zur Folge haben.

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Datum: 23.04.2020 - 17:18 Uhr
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