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Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und ohne Fahrerlaubnis

ID: 2344325

(ots) - Beamte der Polizeiautobahnstation Ruchheim konnten am 24.04.2020 gegen 18.00 Uhr auf der BAB A650 im Bereich Ludwigshafen in Fahrtrichtung Bad Dürkheim einen 37-Jährigen fahrend feststellen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte bei dem Fahrer die Tätowierung eines Hanfblattes auf dem Unterarm erkannt werden. Anschließend fiel der Mann durch für den Drogenkonsum typische Auffallerscheinungen auf. Daraufhin räumte dieser ein, dass er aufgrund seiner stressigen Arbeit hin und wieder "Gras" rauchen würde. Erschwerend kam hinzu, dass der 37-Jährige angab, seinen türkischen Führerschein bei Verwandten in Wien vergessen zu haben. Da der Mann jedoch bereits seit über 3 Jahren in Deutschland wohnhaft ist, war es unerheblich wo die türkische Fahrerlaubnis ist, die der Fahrer besitzen will. Diese hätte aufgrund der Rechtslage nach 3 Jahren der Wohnsitznahme in Deutschland nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs in Deutschland berechtigt. Daher wurden gegen den Mann entsprechende Strafanzeigen vorgelegt. Die angeordnete Blutprobe wurde auf der Dienststelle entnommen.

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Datum: 24.04.2020 - 20:20 Uhr
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