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200426-5-K 25-Jähriger wird nach Versammlung am Heumarkt ausfallend - Strafanzeigen wegen Widerstands und Betäubungsmittelverstoßes

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(ots) - Am Sonntagnachmittag (26. April) haben in der Kölner Innenstadt mehrere kleinere Standkundgebungen stattgefunden. Die Stadt Köln hatte gegenüber den privaten Anmeldern im Hinblick auf eine strenge Beachtung des Infektionsschutzes entsprechende Ausnahmegenehmigungen im Sinne der Coronaschutzverordnung erteilt. Die Polizei Köln als zuständige Versammlungsbehörde hatte dann die Anmeldungen mit den bekannten Auflagen bestätigt. Die Kundgebungen verliefen auflagenkonform. Im Anschluss an eine gegen 16 Uhr als beendet erklärte Demonstration auf der Platzfläche Heumarkt zeigten sich einige ehemalige Versammlungsteilnehmer und Passanten jedoch verbal aggressiv und beleidigten eingesetzte Ordnungs- und Polizeikräfte massiv. Etwa 30 - 40 Personen hatten sich an der Ecke Heumarkt/Salzgasse zusammengefunden, weiterhin skandiert und Plakate hochgehalten. Auf Nachfrage erklärten die Personen, keine weitere Kundgebung im Sinne des Versammlungsgesetzes anmelden zu wollen. Aufforderungen der Polizisten zur Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstands kam die Gruppe zunächst nicht nach. Infolgedessen wurden Verstärkungskräfte herangeführt. Lautstark beleidigte der 25-Jährige wiederholt die Mitarbeiter der Stadt Köln und die Polizisten. Als diese seine Personalien feststellen wollten, ließ sich der Bonner auf den Boden fallen. Die Einsatzkräfte begannen ihn zu fixieren. Außenstehende solidarisierten sich nun mit dem 25-Jährigen und gingen die Einsatzkräfte körperlich an. Die Beamten drängten die Personen zurück und fuhren den Aggressor zwecks Personalienfeststellung zur Wache. Den noch Anwesenden wurden Platzverweise erteilt. Anschließend zerstreute sich die Personengruppe in unterschiedliche Richtungen. In der Bekleidung des 25-Jährigen stellten die Polizisten eine geringe Menge Betäubungsmittel sicher. Nach erfolgter Personalienfeststellung wurde er wieder entlassen. Die Beamten legten Strafanzeigen wegen Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. (cg)





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Datum: 26.04.2020 - 20:27 Uhr
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