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Bundespolizei setzt Haftbefehl um

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(ots) - Am 26.04.2020 wurde eine 40 jährige Deutsche im Hauptbahnhof Bielefeld von Einsatzkräften der Bundespolizei angetroffen und kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl des Landgerichts Bielefeld gegen die Frau vorlag. Hintergrund des Haftbefehls war ein Nichterscheinen der 40 Jährigen zur Hauptverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung im letzten Jahr. Da die Frau mittlerweile unbekannt verzogen war, wurde sie zur Fahndung ausgeschrieben.

Die Polizeibeamten verhafteten die Frau, nahmen sie mit zur Dienststelle und eröffneten den Haftbefehl. Da sie aufgrund von Alkoholkonsum einen labilen Eindruck machte, wurde ein Rettungstransportwagen verständigt, der die Frau letztendlich in eine Justizvollzugsklinik bracht. Von dort wird sie dem Haftrichter vorgeführt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Rainer Kerstiens Telefon: 0251 97437 - 0 E-Mail: presse.ms(at)polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1 48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4582094 OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

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Datum: 27.04.2020 - 14:17 Uhr
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