Jugendliche brechen in Schulkantine ein
(ots) - Lfd. Nr.: 0439
Zwei Jugendliche sind in der Nacht zu heute (27. April) um 3:55 Uhr in die Kantine der Berufsschule an der Brügmannstraße in Dortmund eingebrochen. Der Hausmeister der Schule meldete den Einbruch der Polizei: Ein Überwachungssystem ermöglichte es ihm, den Einbruch live am Handy zu verfolgen und die Polizeibeamten zu den Tatverdächtigen zu lotsen.
Am Tatort stellten die Polizeibeamten eine eingeschlagene Fensterscheibe mit Blutspuren, einen Kantenstein und einen Hammer fest. In der Schulkantine lagen Süßigkeiten und Snacks vom Verkaufstresen auf dem Boden verstreut.
Bei den beiden Tatverdächtigen, die sich bei Eintreffen der Beamten in der Kantine befanden, handelt es sich um einen 14-jährigen Essener und einen 15-Jährigen aus Recklinghausen. Beide sind wegen Eigentumsdelikten bereits polizeilich bekannt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie in eine Jugendschutzstelle gebracht. Gegen sie wird nun wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls ermittelt.
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund Cornelia Weigandt Telefon: 0231-132 1022 Fax: 0231 132 9733 E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de https://dortmund.polizei.nrw/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4582217 OTS: Polizei Dortmund
Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.04.2020 - 15:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2345666
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Jugendliche brechen in Schulkantine ein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).