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Kreis Warendorf. Maske tragen und Auto fahren?

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(ots) - Aktuell erreichen die Polizei Warendorf Anrufe bei denen es um das Tragen einer Maske (Mund-Nasen-Bedeckung) beim Führen eines Kraftfahrzeugs geht. Hier besteht scheinbar eine hohe Unsicherheit.

Bei einer sachgemäßen Verwendung einer Maske ist regelmäßig die Nasen- und Mundpartie verdeckt, aber Augen und Stirn sowie weitere persönliche Merkmale der fahrzeugführenden Person noch zu erkennen. Eine Maske ist so zu tragen, dass Augen und Stirn weiterhin erkennbar sind, um eine Identifizierung der fahrzeugführenden Person zu ermöglichen.

Bei zusätzlicher Verdeckung von Gesichtspartien (etwa durch Tragen einer Sonnenbrille oder Kopfbedeckung), die in der Absicht getragen wird die Identität der fahrenden Person zu erschweren, kann ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsverordnung (§ 23 Absatz 4) angenommen werden.

Bei Verstößen wird die Polizei über das nötige Fingerspitzengefühl verfügen, die Intention des Trägers herausfinden und angemessen reagieren.

Nutzt jemand alleine ein Kraftfahrzeug besteht aus medizinischen Gründen keine Notwendigkeit für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Rückfragen zur Pressemitteilung bitte an:

Polizei Warendorf Pressestelle Telefon: 02581/600-130 Fax: 02581/600-129 E-Mail: pressestelle.warendorf(at)polizei.nrw.de http://warendorf.polizei.nrw

Außerhalb der Bürozeiten:

Polizei Warendorf Leitstelle Tel.: 02581/600-244 Fax: 02581/600-249 Email: poststelle.warendorf(at)polizei.nrw.de http://warendorf.polizei.nrw

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/52656/4583870 OTS: Polizei Warendorf

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Datum: 29.04.2020 - 10:57 Uhr
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