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200429-1. Informationen zur Versammlungslage in Hamburg am 01. Mai 2020

ID: 2346847

(ots) - Zeit: 01.05.2020 Ort: Hamburger Stadtgebiet

Gemäß der "Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg" werden von der Versammlungsbehörde für Versammlungen unter freiem Himmel auf Antrag und unter Beachtung des versammlungsrechtlichen Kooperationsgebots Ausnahmen von einem Versammlungsverbot zugelassen, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wird fachlich an der Entscheidung jedes Einzelfalles beteiligt.

Eine Ausnahmegenehmigung kann zum Zwecke des Infektionsschutzes mit Auflagen versehen werden, insbesondere zu Teilnehmerzahl, Ort, Dauer und Art der Durchführung der Versammlung.

Bis heute (Stand 10:00 Uhr) sind insgesamt 47 Versammlungen und Aufzüge bei der Versammlungsbehörde angemeldet worden. Vier dieser Versammlungen sind vom Anmelder bereits wieder abgesagt worden.

Sechs Versammlungen werden nach erfolgreichen Kooperationsverhandlungen unter den genannten Voraussetzungen genehmigt.

Weitere 33 Versammlungen befinden sich derzeit noch in der Prüfung bzw. in der Abstimmung mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.

In vier Fällen sind keine Ausnahmegenehmigungen erteilt worden, weil trotz der durchgeführten Kooperationsgespräche aufgrund der zu erwartenden Teilnehmerzahlen oder der Art der Durchführung ein Infektionsschutz nicht gewährleistet wäre. So waren zum Beispiel Versammlungen mit mehreren Hundert Teilnehmern angemeldet oder Örtlichkeiten gewählt, die zu einer Einhaltung von Mindestabständen unter Berücksichtigung des Publikumsverkehrs ungeeignet wären.

Darüber hinaus befindet sich die Nichterteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Versammlung der Partei "DIE RECHTE" mit dem Tenor "Zuwanderung bewirkt Sozialabbau: Gegen die rote und die goldene Internationale - heraus zum 1. Mai!" in der gerichtlichen Prüfung.





Rechtsmittel gegen eine Nichterteilung einer Ausnahmegenehmigung hat außerdem das 1.Mai Bündnis eingelegt, die eine Demonstration mit dem Tenor: "Wer lebt eigentlich von deiner Miete? Kapitalismus raus aus den Häusern!" angemeldet hatte.

Eine gerichtliche Entscheidung dieser Fälle wird sich auf die letztendliche Versammlungslage und die polizeilichen Maßnahmen am 01. Mai auswirken.

Th.

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Datum: 29.04.2020 - 12:10 Uhr
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