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Pressemeldung für die Landkreise Cloppenburg und Vechta

ID: 2347022

(ots) - Landkreise Cloppenburg und Vechta - Kontrollen während des Maifeiertags

Seit ein paar Wochen stellt uns die Corona-Pandemie vor neue Herausforderungen und schränkt unseren gewohnten Alltag ein. Seit dem Inkrafttreten von Verordnungen und Verfügungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie führt die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta in enger Zu-sammenarbeit mit den Landkreisen und Kommunen flächendeckend Kontrollmaßnahmen durch. Bis dato zieht Andreas Sagehorn, Leiter der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, ein positives Resümee: "Die erlassenen Beschränkungen und Verbote sind, auch an den Osterfeiertagen, wei-testgehend eingehalten worden. Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger hat die geltenden Rege-lungen verinnerlicht und setzt diese um."

Trotz der erfreulichen Bilanz legt die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta ein besonderes Au-genmerk auf den anstehenden Maifeiertag. Der Erste Mai, welcher auch als Tag der Arbeit be-zeichnet wird, wird traditionell in der Region Cloppenburg und Vechta als Familientag genutzt. In den vergangenen Jahren haben "Tanz in den Mai" Veranstaltungen in der Nacht zum 1. Mai statt-gefunden. Zudem waren regelmäßig am 1. Mai viele Kleingruppen von Fußgängern und Radfahrern unterwegs. Doch im diesem Jahr wird es anders. Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf das Corona-Virus sind öffentliche Veranstaltungen untersagt. Bars, Clubs und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen. Zwar sind mit der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 erste Anpassungen in Kraft getreten, dennoch sieht die Verordnung weiterhin Kontakt- und Ansammlungsverbote vor. Daher sind Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum weiterhin auf höchstens zwei Personen beschränkt und es ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ausgenommen hiervon sind Angehörige und Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.

In diesem Zusammenhang möchten die Landkreise Cloppenburg und Vechta sowie die Polizeiin-spektion Cloppenburg/Vechta vorsorglich darauf hinweisen, dass Feierlichkeiten und Zusammen-künfte, wie Bollerwagen-Touren, in dem sonst üblichen Rahmen in diesem Jahr nicht gestattet sind. Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta wird auch am Feiertag Präsenz in den Landkreisen zeigen und die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren. Hierbei werden insbesonde-re Treffpunkte im öffentlichen Raum mit einbezogen. Ferner wird es Präventionsstreifen geben, welche speziell die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kontrollieren werden. Die Polizeibe-amten werden bei Verstößen eingreifen und ggf. weitere Maßnahmen wie Platzverweise einlei-ten. Ferner wird die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- und/oder Strafverfahren geprüft.





"Zusammen mit den Landkreisen Cloppenburg und Vechta möchten wir an die Vernunft und Diszip-lin der Bürgerinnen und Bürgern appellieren. Verstöße gegen die Verhaltensregeln bedeuten nach wie vor ein großes Risiko der Verbreitung des Corona-Virus, was insbesondere für besonders ge-fährdete Mitmenschen bedrohlich sein kann.", so Sagehorn.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta Hendrik Ebmeyer, PK Pressestelle Telefon: 04471/1860-103 E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de https://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_clop penburg_vechta/herzlich-willkommen-bei-der-polizeiinspektion-cloppenb urgvechta-33.html

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/4584291 OTS: Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta

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Datum: 29.04.2020 - 14:27 Uhr
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