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Demonstrationsgeschehen am Samstag 02.Mai - Polizei unterbindet unangemeldete Versammlung

ID: 2348552

(ots) - Lfd. Nr.: 0455

Am gestrigen Tag (02.05.2020) fand in der Dortmunder Innenstadt eine angemeldete Demonstration der sogenannten "Gelbwesten" statt, die Dortmunder Polizei bekam es jedoch im Laufe des Tages mit einer weiteren größeren Personengruppe zu tun, die unangemeldet gegen die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung demonstrieren wollte. Diese Veranstaltung wurde mangels Ausnahmegenehmigung der Stadt Dortmund durch die Polizei unterbunden und mehrere Strafanzeigen erstattet.

Zunächst hatten es die Einsatzkräfte der Dortmunder Polizei mit der angemeldeten Versammlung auf der Kleppingstraße unter dem Motto "Für ein sozial gerechteres Deutschland" zu tun. Die Versammlung begann gegen 13.00 Uhr mit 15 Teilnehmern zunächst friedlich. Gegen 14.00 Uhr spielte der Versammlungsleiter jedoch über die Lautsprecheranlage die erste Strophe des Deutschlandliedes, was zahlreiche Passanten einschließlich der städtischen und polizeilichen Einsatzkräfte missbilligend zur Kenntnis nahmen.

Die Polizei untersagte unverzüglich das weitere Abspielen dieses Liedes und erstattete gegen den Versammlungsleiter und Verursacher, einen 52 Jahre alten Mann aus Castrop-Rauxel, eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Gegen 15.00 Uhr gingen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gegen eine Personengruppe am Rande der laufenden Versammlung vor, die sich nicht an die Abstandsreglungen im Sinne der CoronaSchutzverordnung hielten. Die angesprochene Gruppe wurde zunächst angewiesen, auseinander zu gehen, was die Betroffenen auch befolgten. Nach 10 Minuten bildete sich eine weitere Personengruppe, die sich eindeutig nicht an das Kontaktverbot hielten und somit gegen das Infektionsschutzgesetz verstießen. Darunter eine 56-jährige Frau aus Herne, die bereits durch das Ordnungsamt kurz zuvor mündlich ermahnt worden war.

Auf den Hinweis, dass aufgrund der unmittelbaren Wiederholung der Distanzunterschreitung ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau einzuleiten sei, reagierte die 56-Jährige gegenüber den städtischen und später auch den polizeilichen Einsatzkräften mit aggressivem Verhalten und griff zunächst eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes körperlich an. Jegliche Kommunikation quittierte sie mit verbalen Attacken gegenüber Staat und den eingesetzten Einsatzkräften. Als sie schließlich auch Polizeibeamte angriff, wurde sie in Gewahrsam genommen.





Gegen sie erstatteten die Einsatzkräfte eine Strafanzeige wegen Widerstandes und tätlichen Angriffs gegen/auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. In dem mitgeführten Rucksack der 56-Jährigen fanden die Beamten ein Einhandmesser und stellten dieses als Beweismittel sicher.

Ab 15.30 Uhr versammelten sich in der Innenstadt zusätzlich Vertreter einer Gruppierung, die sich inhaltlich kritisch mit den staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung auseinandersetzen. Nicht auszuschließen ist, dass mehrere Menschen einem Aufruf bei Facebook gefolgt waren, um sich an einer nicht angemeldeten Demonstration zu beteiligen. Rund 150 Personen versammelten sich schließlich auf dem Alten Markt, ein Teil dieser Gruppe später auch auf dem Friedensplatz. Mitgeführt wurden Transparente, auf denen die sog. "Corona-Einschränkungen" und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe kritisch thematisiert wurden.

Da in diesem Fall keine Ausnahmegenehmigung der Stadt Dortmund für ein Versammlungsgeschehen vorlag und auch keine Anmeldung nach Versammlungsgesetz erfolgte sowie dauerhaft die vorgeschriebenen Distanzen unterschritten wurden, forderte die Stadt Dortmund mehrfach mittels Lautsprecherdurchsagen die Teilnehmer auf, die unzulässige Ansammlung zu beenden.

Als die städtischen und polizeilichen Einsatzkräfte gegen die Ansammlung einschritten, flüchteten zahlreiche Personen. 41 Beteiligte wurden jedoch angehalten und die Identität festgestellt. Gegen sie laufen jetzt Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.

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Datum: 03.05.2020 - 12:03 Uhr
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