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Bundespolizei ahndet Verstöße in Kehl und Altenheim

ID: 2349570

(ots) - Gestern wurde einem französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang in Neuried Altenheim ,aufgrund eines fehlenden triftigen Einreisegrundes, die Einreise verweigert und er wurde aufgefordert nach Frankreich zurück zu fahren. Dieser Aufforderung kam er aber nicht nach und fuhr in Richtung Deutschland weiter. Als er ca. 20 Minuten später wieder nach Frankreich fahren wollte und angab, in Deutschland lediglich Zigaretten gekauft zu haben, wurden seine Personalien festgestellt. Weil er den Weisungen der Beamten am Grenzübergang nicht nachgekommen ist, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zusätzlich wurden seine Personalien bezüglich des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.

Ein anderer französischer Staatsangehörigen muss sich wegen Urkundenfälschung verantworten. Er wollte gestern über den Grenzübergang Kehl Europabrücke nach Deutschland einreisen und zeigte den Beamten eine Pendlerbescheinigung der Industrie- und Handelskammer Oberschwaben vor. Hierbei handelte es sich zum einen nicht um ein Originaldokument und zum anderen waren auf Vorder- und Rückseite unterschiedliche Personalien angegeben. Weiter ergab eine Nachfrage beim vermeintlichen Aussteller, dass von deren Seite keine Pendlerbescheinigungen ausgestellt werden. Auf Vorhalt gab der Mann zu, das Dokument in Straßburg gekauft zu haben. Er musste daraufhin wieder zurück nach Straßburg.

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Bundespolizeiinspektion Offenburg Dieter Hutt Telefon: 0781/9190-103 E-Mail: bpoli.offenburg.oea(at)polizei.bund.de https://twitter.com/bpol_bw

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Datum: 05.05.2020 - 08:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kehl/ Neuried Altenheim



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