Wietze / Hornbostel - Corona-Langeweile? +++ Betrunkene Heranwachsende werfen mit Steinen um sich
(ots) - Am Montagabend gegen 21.45 Uhr beobachtete eine Anwohnerin in der Winsener Straße zwei junge Männer, als diese scheinbar wahllos den geparkten PKW ihrer Schwiegertochter mit Steinen bewarfen und beschädigten. Die beiden Täter setzten ihren Weg scheinbar gut gelaunt zu Fuß in Richtung Wietze fort.
Mit einem Auto verfolgten Verwandte der Zeugin die beiden Steinewerfer und trafen sie kurz darauf in Wietze an.
Die beiden Jungen warfen weiterhin mit Steinen um sich und zielten auf Verkehrsschilder sowie Laternen.
Als die Polizei eintraf und die beiden 20 und 21 Jahre alten, offenkundig angetrunkenen Heranwachsenden anhielt, bestritten sie, etwas mit der Sachbeschädigung in Hornbostel zu tun zu haben. Sie seien lediglich spazieren gegangen.
An dem beworfenen PKW Opel entstand ein Sachschaden in vierstelliger Höhe. Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung gegen die beiden Tatverdächtigen ein.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Celle - Pressestelle- Birgit Insinger Telefon: 05141-277-104 E-Mail: postfach-oea(at)pi-ce.polizei.niedersachsen.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59457/4588085 OTS: Polizeiinspektion Celle
Original-Content von: Polizeiinspektion Celle, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.05.2020 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2349659
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-CE
Stadt:
Celle
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Wietze / Hornbostel - Corona-Langeweile? +++ Betrunkene Heranwachsende werfen mit Steinen um sich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Celle (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).