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Nach Explosion in Lienen - Richter erlässt Haftbefehl gegen 17-jährige Bewohnerin

ID: 2350733

(ots) - Nachtrag zu den Presseerklärungen "Explosion in Lienen möglicherweise vorsätzlich herbeigeführt? - Mordkommission im Einsatz" (ots vom 10.02., 14:14 Uhr), "Spurensuchen in Lienen abgeschlossen - Obduktionsergebnis liegt vor" (ots vom 14.02., 12:20 Uhr) und "Belohnung nach Explosion in Lienen ausgesetzt - Experten finden DNA-Spuren - Wer kann Angaben zu der Gasflasche machen?" (ots vom 19.02., 12:39 Uhr)

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster der Polizei Steinfurt und der Polizei Münster

Nach der Explosion einer Gasflasche in einem Mehrfamilienhaus in Lienen nahmen die Ermittler am Dienstag (5.5.) eine 17-jährige Bewohnerin des Hauses vorläufig fest. Ein Richter folgte Mittwoch (6.5.) dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordes, in Tateinheit mit versuchtem Mord, dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge und Sachbeschädigung. Der Richter ordnete die sofortige Untersuchungshaft an.

Während der monatelangen Ermittlungsarbeit der Beamten der Mordkommission fanden Experten des Landeskriminalamtes eine weibliche DNA-Spur an dem Ventil der Gasflasche. Ein Vergleich ergab, dass alle Teile dieser Spur zu der DNA der Beschuldigten passen. Zudem brachte die intensive Auswertung von Handydaten die Ermittler auf die Spur der Jugendlichen.

"Das Motiv für die vorgeworfene Tat ist noch unklar", erläutert Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Die Hintergründe könnten in einer möglichen psychischen Labilität der Jugendlichen zu finden sein. Es besteht derzeit der dringende Verdacht, dass die Beschuldigte in einem Zustand psychischer Instabilität die Gasflasche geöffnet und eine Kerze angezündet hat."

Sowohl sie, als auch ihre Familie waren zum Zeitpunkt der Explosion nicht zu Hause.

"Die 17-Jährige bestreitet die Tatvorwürfe", erklärt der Leiter der Mordkommission Kriminalhauptkommissar Thomas Götze. "Sie habe die Gasflasche noch nie gesehen und habe keine Erklärung dafür, wie ihre DNA an das Flaschenventil gekommen sei."





Im Rahmen der Anhörung beim Haftrichter äußerte sich die Beschuldigte nicht zu den Vorwürfen. Die Ermittlungen dauern an.

Medienauskünfte erteilt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0251 494-2387.

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster Pressestelle Vanessa Arlt Telefon: 0251/ 275- 1010 E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de http://www.polizei.nrw.de/muenster

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11187/4590382 OTS: Polizei Münster

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Datum: 06.05.2020 - 15:03 Uhr
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