Auch mit dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze!
(ots) - Die Polizei Landstuhl musste am Montagabend gegen einen Fahrradfahrer einschreiten. Der 59-Jährige wollte mit seinem Drahtesel die Bahnbrücke in Verlängerung der Schützenstraße befahren. Hierzu nutzte er jedoch die ganze Fahrbahnbreite, weswegen er einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Die Beamten stellten fest, dass der rüstige Mann mit mehr als 2 Promille unterwegs war. Da die - für Radfahrer gültige - Grenze von 1,6 Promille überschritten war, musste der Mann zur Blutprobe mit auf die "Wache". Es wurde ein Strafverfahren wegen "Trunkenheit im Straßenverkehr" eingeleitet. Sein Fahrrad wurde vorsorglich vorübergehend einbehalten, die Führerscheinstelle informiert.
Rückfragen bitte an:
Polizei Landstuhl Telefon: 06371 9229-0
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117679/4590476 OTS: Polizeidirektion Kaiserslautern
Original-Content von: Polizeidirektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.05.2020 - 15:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2350766
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKL
Stadt:
Landstuhl
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Auch mit dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Kaiserslautern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).