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Auch mit dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze!

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(ots) - Die Polizei Landstuhl musste am Montagabend gegen einen Fahrradfahrer einschreiten. Der 59-Jährige wollte mit seinem Drahtesel die Bahnbrücke in Verlängerung der Schützenstraße befahren. Hierzu nutzte er jedoch die ganze Fahrbahnbreite, weswegen er einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Die Beamten stellten fest, dass der rüstige Mann mit mehr als 2 Promille unterwegs war. Da die - für Radfahrer gültige - Grenze von 1,6 Promille überschritten war, musste der Mann zur Blutprobe mit auf die "Wache". Es wurde ein Strafverfahren wegen "Trunkenheit im Straßenverkehr" eingeleitet. Sein Fahrrad wurde vorsorglich vorübergehend einbehalten, die Führerscheinstelle informiert.

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Datum: 06.05.2020 - 15:53 Uhr
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