Bundespolizei ahndet Verstöße
(ots) - Weil er gestern Abend am Grenzübergang Kehl Eisenbahnbrücke versuchte verbotenerweise zu Fuß von Frankreich nach Deutschland einzureisen, erwartet einen 46-Jährigen nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro erhoben und der französische Staatsangehörige musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder zurück ins Nachbarland.
Auch zwei 22- bzw. 23-jährige Franzosen müssen mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen rechnen, weil sie den Weisungen der Beamten nicht nachgekommen sind. Beide kamen gestern Nachmittag mit ihrem Fahrzeug am Grenzübergang Kehl Europabrücke zur Einreisekontrolle. Aufgrund eines fehlenden triftigen Einreisegrundes wurde ihnen die Einreise verweigert und sie wurden aufgefordert nach Frankreich zurück zu fahren. Dieser Aufforderung kamen sie aber nicht nach und fuhren in Richtung Deutschland weiter. Als sie ca. 45 Minuten später wieder nach Frankreich fahren wollten, wurden sie erneut kontrolliert und ihre Personalien festgestellt.
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Datum: 13.05.2020 - 11:00 Uhr
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